Eine Infektion mit Hanta- Viren am Arbeitsplatz gilt als Berufskrankheit.
Sie ist in der Berufskrankheitenliste der Bundesregierung als «von Tieren übertragbare Krankheit» aufgeführt.
Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten in Mannheim hin. Das Hanta- Virus wird von infizierten Nagetieren wie Mäusen über Speichel, Kot und Urin ausgeschieden. Es wird durch Einatmen des virushaltigen Staubs übertragen. Auch bei verletzter Haut kann der Kontakt damit gefährlich sein. Dauerhafte gesundheitliche Folgen können den Angaben zufolge nicht ausgeschlossen werden.
Die Infektion löst zunächst Fieber sowie Kopf- und Bauchschmerzen aus. Im weiteren Verlauf kann es zu Nierenfunktionsstörungen kommen. Das Ansteckungsrisiko lässt sich verringern, indem eine Einwegatemschutzmaske der Filterklasse FFP 2D getragen wird.
Quelle: dpa