hallo zusammen,
ich bin vor 1961 geboren, kann meinen erlernten und ausgeübten beruf nicht mehr ausüben. was anderes habe ich nicht gelernt, laut amtsarzt der argentur für arbeit bin ich nur noch für leichte tätigkeiten mit einschränkungen arbeitsfähig.
was hat dieses datum 1961 für eine bewandnis, verstehe ich das richtig das ich aus diesem grund eine bu-rente beantragen kann.
ich denke mal das einen eu-rente aus den obignen gründen nicht anerkannt wird.
wer kennt sich denn damit aus ?
lg hans