"Bislang wurden Borverbindungen als Wirkstoffe in Holzschutzmitteln gemeinhin als wenig gefährlich eingestuft und deshalb oft als relativ harmlos bezeichnet. Sie wurden auch so beworben, was eigentlich gesetzlich verboten war aber wohl wenig Beachtung fand. Borwirkstoffe konnten deshalb von ihren Herstellern regelrecht als Alternative zu anderen Wirkstoffen empfohlen und angepriesen werden, was sie auch bis dato so geschehen ist.
Die EU (ECB) hat nun Borsäure und Natriumborate als fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) in der Kategorie 2 eingestuft. Damit erhält es ab sofort (Umsetzung bis Sommer 2009) die Kennzeichnung: T giftig mit dem Totenkopfsymbol auf orangenem Grund. Die Risikoeinstufung erfolgt mit R 60 = kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen, R 61 = kann das Kind im Mutterleib schädigen, R 48 = Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerfristiger Exposition und R 22 = gesundheitsschädlich beim Verschlucken."
http://www.holzfragen.de/seiten/pop_biozide.html