Rechte der Mieter bei Schadstoffbelastung

Rechte der Mieter bei Schadstoffbelastung

Beitragvon Juliane » Donnerstag 3. September 2009, 10:13

Die Rechte der Mieter bei einer unzulässigen Belastung der gemieteten
Räumlichkeiten durch Umweltgifte wurden durch die
neuere Rechtsprechung der Zivilgerichte gestärkt. Bedingt ist
diese Entwicklung einerseits durch die Verbesserung der baufachlichen
Analytik anderseits durch die zunehmend gefestigten
Erkenntnisse der Umweltmedizin über die gesundheitlichen
Auswirkungen von bauseitigen Schadstoffen auf den Menschen.
Dabei kommt es nach der Rechtslage vielfach gar nicht darauf an,
einen zwingenden Kausalzusammenhang herzustellen. Das
Zivilprozessrecht lässt Beweiserleichterungen, Indizienbeweis
und Anscheinsbeweis zu. Dies unterscheidet die zivilrechtliche
Betrachtungsweise von der strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen.
Daher gelingt es häufig, mittels eines Mietprozesses
über den verklagten Vermieter den Druck auch gegenüber den
Herstellern von Baumaterialien und den Bauunternehmern sowie
den Handwerkern aufzubauen, der ein möglichst schadstofffreies
Bauen nahe legt.


umwelt·medizin·gesellschaft |
18 | 4/2005


http://www.dguht.de/referate/umg-4_2005-Baumann.pdf
Juliane
Alleswisser
 
Beiträge: 9305
Registriert: Freitag 16. Februar 2007, 21:54

Zurück zu Rechtliches & Gesetze Deutschland

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste

cron