Krankenkasse und MDK

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Beitragvon Sven9999 » Montag 21. September 2009, 14:27

Hallo,

ich bin seit ca. 8 Monaten krankgeschrieben wegen MCS.
Die Krankenkasse hat mir nun einen Brief geschrieben, dass sie gerne vom Arbeitgeber eine Arbeitsplatzbeschreibung haben möchten. Dies soll dazu dienen, mit Hilfe des MDK mich unterstützen zu können.
Was sind üblicherweiße die nächsten Schritte der Krankenkasse?

MfG

Sven
Sven9999
 

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Beitragvon Alex » Montag 21. September 2009, 14:43

Hallo Sven,

könnte sein, dass sie Dich zur Begutachtung einbestellen.
Oder wurdest Du schon vom MDK begutachtet?

Gruß,
Alex
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Beitragvon Alex » Montag 21. September 2009, 14:52

Wenn sie Dich zur Begutachtung auffordern, geh unbedingt nur mit Begleitpeson.
Alex
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Beitragvon Betty Zett » Montag 21. September 2009, 17:04

Der MDK wird wahrscheinlich versuchen dazustellen,
dass Du noch alles kannst auf dem Arbeitsplatz.
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Beitragvon Marcel S. » Montag 21. September 2009, 19:08

Ich glaube auch, da naht ein Termin beim MdK zur Begutachtung.
Marcel S.
 

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Beitragvon Sven9999 » Dienstag 22. September 2009, 23:01

hallo,

das ich zu einer Begutachtung nur mit einer Begleitperson gehen sollte, hatte ich bereits im Forum gelesen. Wie muss man sich so eine Begutachtung beim MDK vorstellen? Wird man von mehreren Ärzten begutachtet oder nur von einem ?!

lg sven
Sven9999
 

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Beitragvon Sven9999 » Freitag 2. Oktober 2009, 11:00

inzwischen habe ich einen Termin beim MDK bekommen. Ich habe gleich einen Brief an den MDK geschickt mit folgenden Punkten:
1. die Frage wer mich Begutachtet und welche Qualifikation er hat
2. dass der Raum ohne PC und Luftbedufter o.ä. ist
3. dass mein behandelnder Arzt das beiliegende Formular nicht ausfüllen kann, da er im Urlaub ist. ( Krankenkasse sagt, es geht auch ohne das Formular)

Die Antwort des MDK erfolgte prompt. Sie haben mir mitgeteilt, sie haben den Termin geändert und haben mir geschrieben das entsprechende Räumlichkeiten zur Begutachtung zur Verfügung ständen.

Meine Frage ist jetzt, ob der MDK verpflichtet ist den Gutachter im vorraus zu bennen und auch dessen Qualifikation preiszugeben.

vielen dank im vorraus

sven
Sven9999
 

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Beitragvon Sven9999 » Freitag 2. Oktober 2009, 11:01

[quote]inzwischen habe ich einen Termin beim MDK bekommen. Ich habe gleich einen Brief an den MDK geschickt mit folgenden Punkten:
1. die Frage wer mich Begutachtet und welche Qualifikation er hat
2. dass der Raum ohne PC und Luftbedufter o.ä. ist
3. dass mein behandelnder Arzt das beiliegende Formular nicht ausfüllen kann, da er im Urlaub ist. ( Krankenkasse sagt, es geht auch ohne das Formular)

Die Antwort des MDK erfolgte prompt. Sie haben mir mitgeteilt, sie haben den Termin geändert und haben mir geschrieben das entsprechende Räumlichkeiten zur Begutachtung zur Verfügung ständen.

Meine Frage ist jetzt, ob der MDK verpflichtet ist den Gutachter im vorraus zu bennen und auch dessen Qualifikation preiszugeben.

vielen dank im vorraus

sven

p.s. ich werde meine Mutter zur Begutachtung mitnehmen und hoffe das sie bei der Begutachtung dabei sein darf.
Sven9999
 

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Beitragvon Maria Magdalena » Freitag 2. Oktober 2009, 16:01

Ich würde einfach die Frage nach dem Namen und der Qualifikation des Gutachters erneut schriftlich stellen.
Maria Magdalena
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Beitragvon Krems » Freitag 2. Oktober 2009, 16:05

Davon gehe ich aus, dass man Dir den Namen nennen muss.
Man kann doch nicht verlangten, dass Du bei einer Person
deren Namen und Qualifikation Du nicht kennst, vorstellig wirst.
Krems
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Beitragvon Moriko » Freitag 2. Oktober 2009, 17:39

Wenn man nein sagt, frage auf welches Gesetz sie sich berufen,
Dir den Namen des Gutachters vorzuenthalten.
Moriko
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Beitragvon Sven9999 » Freitag 9. Oktober 2009, 22:39

Hallo Leute,

ich habe mich einmal beim Anwalt schlau gemacht.

1. der MDK ist nicht verpflichtet den Namen sowie die Qualifikation des Gutachters preiszugeben. Weder vor noch während der Begutachtung.

2.Auch wenn man den Gutachter für völlig unqualifiziert hält, hat man keine Möglichkeit die Begutachtung zu verweigern ohne den Krankengeldanspruch zu verlieren.

3. Ein Anspruch eine Begleitperson mitzunehmen besteht nicht, solange es sich nicht um gerichtlich angeordnete Begutachtungen handelt.

Heute war mein großer Tag. Es stand die Begutachtung beim MDK an. Das Mitnehme neiner Begleitperson war möglich, jedoch war der Gutachter nicht erfreut darüber.Der Gutachter war Arzt für Psychologie und Psychatrie. Wie zu erwarten war, hat der Arzt MCS nicht als Organische Krankheit gesehen. Sondern sein Resume war, dass ich psychologische unterstützung bräuchte. Wie sein schriftliches Gutachten genau ausfallen wird, weiß ich jedoch noch nicht.

Wie war das bei euch, nachdem der MDK Psychologische Unterstützung empfohlen hat ???????Was werden die nächsten Schritte der Krankenkasse sein ?

lg Sven
Sven9999
 

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Beitragvon Maria Magdalena » Samstag 10. Oktober 2009, 00:02

Hallo Sven,

was hast Du genau für Beschwerden und wie bzw. von wem wurde Deine MCS diagnostiziert? War das ein Umweltarzt? Gab es auch Blutuntersuchungen bei Dir? Mit welchen Ergebnissen? Hast Du den Gutachter gefragt, warum er glaubt, Du bräuchtest psychologische Unterstützung?
Maria Magdalena
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Beitragvon Amazone » Samstag 10. Oktober 2009, 12:17

Hallo Sven,

ich habe vor Jahren die Begutachtungen durch den MDK glücklicherweise mit Hilfe von ärztlichen Bescheinigungen abwehren können, obwohl auch meine KK damals drohte, mir das Krankengeld zu streichen.

Ich wußte ja schon im Vorfeld, dass das Ergebnis irgendwas in Richtung "Psychosyndrom" sein würde.

Ich denke, der MDK wird bei dir in seinen Bericht schreiben, dass du arbeitsfähig bist.

Hast du einen guten Arzt?

Gruß Amazone
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