von Sven9999 » Freitag 9. Oktober 2009, 22:39
Hallo Leute,
ich habe mich einmal beim Anwalt schlau gemacht.
1. der MDK ist nicht verpflichtet den Namen sowie die Qualifikation des Gutachters preiszugeben. Weder vor noch während der Begutachtung.
2.Auch wenn man den Gutachter für völlig unqualifiziert hält, hat man keine Möglichkeit die Begutachtung zu verweigern ohne den Krankengeldanspruch zu verlieren.
3. Ein Anspruch eine Begleitperson mitzunehmen besteht nicht, solange es sich nicht um gerichtlich angeordnete Begutachtungen handelt.
Heute war mein großer Tag. Es stand die Begutachtung beim MDK an. Das Mitnehme neiner Begleitperson war möglich, jedoch war der Gutachter nicht erfreut darüber.Der Gutachter war Arzt für Psychologie und Psychatrie. Wie zu erwarten war, hat der Arzt MCS nicht als Organische Krankheit gesehen. Sondern sein Resume war, dass ich psychologische unterstützung bräuchte. Wie sein schriftliches Gutachten genau ausfallen wird, weiß ich jedoch noch nicht.
Wie war das bei euch, nachdem der MDK Psychologische Unterstützung empfohlen hat ???????Was werden die nächsten Schritte der Krankenkasse sein ?
lg Sven