Umweltkranke können ihre Gesundheit schützen

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Beitragvon Maria Magdalena » Dienstag 6. April 2010, 13:43

§ 224 StGB
Gefährliche Körperverletzung

Siebzehnter Abschnitt (Besonderer Teil)


(1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,

4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Quelle:
http://www.juraforum.de/gesetze/StGB/224/
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Beitragvon Leckermäulchen » Dienstag 6. April 2010, 17:25

@ Maria Magdalena

Dass du die Gesetzestexte hier in die verschiedenen Stränge des Forums eingestellt hast, finde ich total super.

Aber wie soll ein Alleinstehender, der keine Helfer hat, keinen RA konsultieren kann, der das für ihn durchsetzt, im Falle einer behördlichen Zwangsmaßnahme diesen Gesetzestext mit Leben füllen, so daß er beachtet wird zu seinen Gunsten?

Allenthalben liest bzw. sieht man, daß sowas eher total schief als gut geht.

LG
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Beitragvon Maria Magdalena » Dienstag 6. April 2010, 17:47

@ Leckermäulchen

Unser Supergirl Amazone weiß, wie's geht.

Lies dazu auch den Thread über die Horror-Reha (CSN-Blog).
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Beitragvon Leckermäulchen » Dienstag 6. April 2010, 18:09

@ Maria Magdalena

Den Bericht hatte ich gelesen und bin darüber zutiefst erschüttert (tiefer geht's bald nicht mehr), wie bösartig die Rentenversicherungsanstalt sein kann.

Meinst du denn den letzten Absatz unter
Endlich? Hoffentlich...

LG
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Beitragvon Maria Magdalena » Dienstag 6. April 2010, 18:45

Ich meine den Post von Amazone:

viewtopic.php?t=12747
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Beitragvon Leckermäulchen » Dienstag 6. April 2010, 19:31

@ Maria Magdalena

Ach so, danke ... ja stimmt, gelesen hatte ich das auch. Das hatte ich jetzt so verstanden, dass da wohl die Krankenkasse Amazone in die Psycho-Reha zwingen wollte.

Oder war das die Rentenversicherungsanstalt? Kann man sich denn gegenüber der Rentenanstalt auch auf diese Weise zur Wehr setzen? Ganz ohne kundigen Rechtsbeistand? Die Rentenversicherung ist ja ungleich größer und meistens ablehnend. Deswegen dachte ich an den letzten Absatz im aktuellen Blogthema, der leichte Hoffnung aufkommen lässt ... (das nächste Blogthema – ist das womöglich jetzt genau diese Sache?)



(Mein PC will mich wohl wieder mal im Stich lassen .... er lädt so schwerfällig, loggt mich automatisch aus dem Forum aus und zeigt wieder komische Meldungen an.)


LG
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