Hallo!
Ich hatte aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar beim Amt einen Antrag auf Anerkennung der Härtefallregelung gestellt. Das Amt hat mir schriftlich den Eingang des Antrags bestätigt. In der Kanzlei der Rechtsanwältin der kostenlosen Rechtsberatung wurde mir jedoch gesagt, man würde bis Ende des Jahres, bis geregelt ist, wie das gehandhabt werden soll, bei Angelegenheiten aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils definitiv nichts tun.
Jetzt sehe ich in der Zeitung Die Welt online diesen Artikel:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article7255138/Griechenland-Hilfe-geht-zu-Lasten-von-Arbeitslosen.html?page=4#article_readcomments
Auszug Zitat:
Für eventuelle Hilfen an das schuldengeplagte Griechenland schiebt die schwarz-gelbe Koalition nach einem Zeitungsbericht ein wichtiges Gesetzespaket auf. Dabei geht es unter anderem um das Zukunftsinvestitionsgesetz, das den Ländern Investitionen aus dem Konjunkturpaket II erleichtern soll, und die sogenannten Härtefallregelungen für Hartz-IV-Empfänger, die die Umsetzung des jüngsten Bundesverfassungsgerichtsurteils zu Hartz IV absichern sollten.
Zitat Ende.
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Wie kriminell wollen „die da oben“ sich denn noch gebärden ?? Dann kann ich mir die Anerkennung des Antrages wohl abschminken, oder wie ist das gemeint? Meine Konsultation des Sozialverbands VdK muss ich nach deren Auskunft aufschieben, bis ich vom Amt Bescheid habe, wie sie mit dem Antrag verfahren wollen.
Und nun erfahre ich hier vor Ort von einer mir bekannten Frau, dass (ich glaube) eine Kollegin mit diesem Verein schlechte Erfahrungen gemacht hat, dass er die berechtigten Interessen nicht durchsetzen konnte.....
Außerdem kostet er auch eine für H4-Empfänger horrende einmalige Aufnahmegebühr.