von Seb » Freitag 15. April 2011, 13:25
So, endlich freigeschaltet. :)
Ich fang einfach mal bei der Therapie als solches an und leite dann über zur Gerichtsverhandlung und den gegebenen Fakten.
Meine Mutter war vor ca. 3 Jahren in Speyer bei diesem Heilpraktiker in Behandlung und ließ die Ozontherapie durchführen, bei der Ozon mit Eigenblut vermengt und zurück in den Kreislauf geführt wird. Das nun erhellte Blut soll unter anderem das Immunsystem stärken, jedoch gibt es keine wissenschaftlichen Ergebnisse, die eine positive Beeinflussung durch Ozon bestätigen. Wie vieles in der Naturheilkunde spielt meines Erachtens der Glaube daran oft die größere Rolle. Dass dieser viel bewirken kann sieht man auch bei Krebspatienten, die dann doch nicht sterben oder gesunden Menschen, die durch viel Kummer erkranken. Ein Zusammenhang wischen Seelenleben und Gesundheit besteht definitiv.
Nun zum gerichtlichen.
Während der Ozonbehandlung fiel die Ozongefüllte Flasche vom Haken und kam so logischerweise auf dem Fußboden in eine Schräglage worauf das Gas am Blut vorbei direkt in den Kreislauf meiner Mutter geriet. Die Flasche hing an einem nach oben gebogenem Haken, der jedoch keinen weiteren Verschluss hat. Der Heilpraktiker bezeichnet das Herunterfallen der Flasche als \"paradoxes Phänomen.\" Es gab also einen Knall und ehe die Gaszufuhr unterbrochen wurde, hob der mittlerweile 81-jährige, schwerhörige Mann die Flasche auf, hing sie zurück an den Haken und zog dann die Kanüle. Ein Abknicken des Schlauches und das sofortige Ziehen der Kanüle wäre sicherlich die weisere Entscheidung gewesen, da er die Flasche zusätzlich erst suchen musste und ich denke, ein 78-jähriger bückt sich nicht so schnell wie ein \"etwas\" jüngerer Mensch. Da meine Mutter ein Loch im Herzen hat, wie viele andre Menschen auch, was besonders bei Tauchern zu Problemen führen kann, gelangte das Ozon ins Gehirn und löste unter anderem multilokale Ischämien aus, also Minderdurchblutungen. Neurologische Ausfallserscheinungen waren die Folge wie in etwa Koordinations- und Wortfindungsschwierigkeiten, Benommenheit und Verlust der völligen Kontrolle über die körpereigene Motorik. Zudem soll sie fantasiert haben, aber ich war nicht dabei, spielt aber für den Fall keine Rolle. Eine Rolle spielt jedoch, dass der Heilpraktiker meine Mutter von einem Nachbar und der eigenen Frau nach Hause fahren ließ wo sie sich selbst überlassen wurde. Er behauptete einen Notarzt gerufen haben zu wollen, aber meine Mutter hätte dies energisch abgelehnt. ER war der Behandler, nicht sie und zudem war sie nicht Herr ihrer Sinne. Er entschloss, es sei besser keinen notarzt zu rufen, das sie sich sonst aufgeregt hätte. Is klar!
Also saß sie verstört daheim rum als ich sie antraf. Ich merkte sofort etwas stimmt nicht. Sie war hysterisch und ihr war kalt, worauf sie versuchte die Heizung anzudrehen, aber sie griff dauernd daneben. Auch den im Wc laufenden Wasserhahn musste ich abdrehen. Sie stammelte etwas von einer verpatten Ozonbehandlung worauf ich sie umgehenden zu unserem Hausarzt fuhr, bei dem sie umgehend eine Infusion bekam. Der Notarzt traf kurze Zeit später ein und diagnostizierte eine Ozon-Intoxidation. Sie kam in Neusadt an der Weinstraße im Krankenhaus Hetzelstift auf die \"stroke unit\", deren Intensivstation und blieb dort zwei Tage lang, unter Aufsicht von Oberärzten und Chefarzt, soweit ich mich erinnere. Nun, es wurden zahlreiche Tests gemacht. Ihre Blutgefäße weisen keine Ablagerungen auf und die Werte zeigen, dass sie diesen LDL Wert quasi gar nicht habe, trotz ihrer damals 69 Lenzen. Im Klartext, Gefäße wie ne 20-jährige. Auch das Herz wies keine Schädigungen auf wie im Schwarzwald festgestellt wurde, genauer Gernsbach, Reha-Klinik. Für diese Ischämien kann es auch Thromben als Ursache haben, die sich lösen und ins Hirn wandern, aber wie gesagt, bei der Gefäßunterscuhung gab es damals schon keine Thromben und es ist auch recht utopisch von der Gegenseite anzunehmen, dass eben ein solcher sich am Tag der verpatzten Behandlung löste und die Gasembolie im Hirn der Geschädigten auslöste. Vom Gutachter wurden übrigens die notwendigen Instrumente des Heilpraktikers untersucht und als nicht zulässig bewertet. Der Gutachter war unabhängig auch wenn die Gegenseite zur Behauptung kam, es herrsche eine Art Befangenheit. Es wurden daher verschiedene Forderungen von der Gegenseite eingereicht, jedoch unter falschem Namen und Zeitpunkt, wie die Vorsitzende den sicherlich auch über 70-jährigen Anwalt des Angeklagten belehrte. War schon lustig, da er sagte, er sei lang genug im \"Geschäft.\" Die Anklage beruft sich in erster Linie auf Unterlassen (unterlassene Hilfeleistung) und wird womöglich in einem weiteren zivilrechtlichen Verfahren Schmerzensgeld fordern. Dieses Verfahren steht aber noch aus und wird wohl weitere 5 Jahre in Anspruch nehmen, da die Gegenseite alles anfechtet und dauernd neue Gutachten verlangt, Leute wegen Befangenheit als ungültig erklärt etc. Zum Glück wurden diese Verzögerungsspielchen bisher weitgehend abgelehnt. Soweit erstmal bis hierhin. Ich hoffe, meine Ausschweifungen und eigenen Meinungen zu gewissen Punkten sind halbwegs erträglich. Wer Fragen dazu hat, kann gerne Fragen. Der nächste Gerichtstermin ist am 2.5. umd 13 Uhr. Ich halt EUCH/Sie gerne auf dem Laufenden.
Liebe Grüße
- Editiert von Seb am 15.04.2011, 14:00 -
- Editiert von Seb am 16.04.2011, 02:44 -