G-BA beschließt Neufassung Heilmittelrichtlinie

G-BA beschließt Neufassung Heilmittelrichtlinie

Beitragvon Kira » Sonntag 22. Mai 2011, 10:02

Freitag, 20. Mai 2011
G-BA beschließt Neufassung der Heilmittelrichtlinie

Berlin – Nach fünfjähriger Beratungsdauer hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern in Berlin die Neufassung der Heilmittelrichtlinie beschlossen. Neu geregelt wird dadurch unter anderem das Genehmigungsverfahren für behinderte Patienten.

Musste bislang vor jeder Verordnung eine Genehmigung erteilt werden, kann ab dem 1. Juli ein Arzt den Patienten für ein Jahr in den Status einer Schwerbehinderung setzen und ihn damit für diesen Zeitraum von allen Genehmigungsverfahren befreien.

Darüber hinaus können Kindertherapeuten Tagesfördereinrichtungen besuchen, um zerebral geschädigte Kinder zu betreuen. Es sei den Kindern nicht zuzumuten, stets die Praxen der Therapeuten aufzusuchen, sagte der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess vor Journalisten.

Darüber hinaus hat der G-BA Computertomographie (CT)- und Magnetresonanztomographie (MRT)-gestützte Schmerzbehandlungen in den Katalog der hochspezialisierten Leistungen nach § 116b SGB V aufgenommen. Diese Verfahren, bei denen beispielsweise Injektionen und Infusionen von schmerzlindernden Arzneimitteln an die Nervenwurzeln mithilfe von CT und MRT durchgeführt werden, können somit künftig als ambulante Leistungen im Krankenhaus abgerechnet werden.

Zudem hat der G-BA die Qualitätsindikatoren, die in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser enthalten sind, von 30 auf 182 erhöht. Intern werden 319 dieser Indikatoren erhoben, das AQUA-Institut hat nun im Auftrag des G-BA diejenigen Indikatoren bestimmt, die für eine Veröffentlichung in den Qualitätsberichten geeignet sind.

Der G-BA ist darüber hinaus einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gefolgt, die Frauen, die bislang gar nicht oder nur einmal gegen Röteln geimpft wurden, empfohlen hatte, sich ein zweites Mal impfen zu lassen.

Erst dann könne von einer Immunität ausgegangen werden, hatte die STIKO erklärt. Dies gelte auch für Schwangere. Sowohl diese Rötelimpfung als auch eine Impfung Schwangerer gegen die saisonale Influenza können künftig abgerechnet werden.
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(Jupp Müller, deutscher Schriftsteller)

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