Mal andersrum gefragt:
Wie dreht man aber das Rad wieder zurück, wenn eine Einrichtung, das Amt (ARGE/Ärztlicher Dienst der Agentur für Arbeit), über unsere Behinderung bereits die Unterlagen (in Form von Arztbefunden und Diagnosen) angefordert und somit vorliegen hat, sich aber weder von deren detaillierten Ausführungen, welche die körperliche Bedingtheit und Herkunft der Behinderung beweisen, noch vom schriftlichen Widerspruch des Hilfesuchenden nach deren völliger Ignoranz auch nur ansatzweise beeindrucken läßt und unter empfindlicher Sanktionsandrohung eine psychiatrische Untersuchung anordnet, und das mit sehr, sehr fragwürdigen Methoden?
Das Ganze ist bereits einige Jahre her.
Ich hätte nicht gedacht, dass man amtlicherseits soweit gehen würde, sogar das grundsätzliche Recht auf Lebensunterhalt rigoros abzuwehren.
Ist denn das Urteil des Verfassungsgerichts vom 9.2.2010 nur Makulatur?
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Was nutzt ein im Februar 2010 gestellter Antrag auf einen aus diesem Grund erhöhten Hartz-IV-Satz, auf den im November 2010 amtlicherseits geantwortet wird, zu dem die geforderten Unterlagen dann eingereicht werden, wenn bereits im Antwortschreiben darauf hingewiesen wird, dass nur die Entscheidung des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit relevant ist, deren „Untersuchung“ in absolut keiner Weise an umweltmedizinischen Kriterien orientiert war, der aber nicht im mindesten die tatsächlichen Untersuchungsunterlagen der behandelnden Ärzte auch nur mit einer Silbe in Betracht zu ziehen bereit ist? Wo läßt sich, wenn nicht durch schriftlichen Widerspruch, denn sonst kostenfrei aber rechtswirksam ein so lanciertes psychiatrisches Gutachten für ungültig erklären?
Ergo – wie kommt man zu einer finanziellen Versorgung, die den Lebensunterhalt wenigstens ansatzweise gewährleistet?