Umweltzimmer für Umwelterkrankte?

Umweltzimmer für Umwelterkrankte?

Beitragvon Twei » Freitag 5. Oktober 2012, 14:16

Beobachter
"Selbstheilungskräfte" - was ist davon zu halten? - 05.10.2012, 13:28:52
[quote]Ich habe mich in eurem Interesse schon darum bemüht:
Im Stuttgarter Klinikum will man aus Kostengründen keine Umweltzimmer einrichten.
Prof. Krier schreibt:

"Sehr geehrte xxxxxx,
Ich habe das Thema Umweltzimmer im Zentralen Neubau des Klinikum Stuttgart nochmals innerhalb der Geschäftsführung und mit dem zuständigen Bürgermeister besprochen. An der Position des Klinikums hat sich nichts geändert. Nicht zuletzt aus finanziellen Gründen werden wir im Neubau keine expliziten Umweltzimmer planen, da die Mehrkosten weder vom Sozialministerium noch von der Stadt Stuttgart übernommen werden können.
Wir bittem um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Prof.Dr.med.C.Krier, MBA
Klinischer Direktor
________________________________
Klinikum Stuttgart
Klinischer Direktor Prof. Dr. med. C. Krier (KS - KD)
Katharinenhospital, Haus 18, 4. OG, Zi. 4.012
Sattlerstraße 25, D-70174 Stuttgart

Tel.: +49 (0)711/278-32006
Fax: +49 (0)711/278-32003
E-mail: c.krier@klinikum-stuttgart.de
Web: klinikum-stuttgart.de


Ich bin also tätig gewesen - das würde ich mir von vielen direkt Betroffenen auch wünschen.
Leider bekommen viele den A .... nicht hoch ... - sorry ...

Im Übrigen soll es EU-Gelder geben - weshalb werden die nicht beantragt?
Dr. rer. nat. Ionescu hat meines Wissens für seine Kliniken welche bekommen ...!



Beobachter[/quote] viewtopic.php?t=18602
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Umweltzimmer für Umwelterkrankte?

Beitragvon Twei » Freitag 5. Oktober 2012, 14:17

@Beobachter,

das finde ich ganz toll, wie Du Dich für ein Umweltzimmer eingesetzt hast. Dieses Dokument ist für den weiteren Kampf wichtig und notwendig.

Schließlich meinte ja der Behindertenbeauftragte der deutschen Bundesregierung Herr Hüppe:
[quote]...Meiner Meinung nach kann man nur durch weitere Erforschung und Aufklärung Erleichterung für die betroffenen Menschen schaffen. Der Bund hat hier bereits Aktivitäten entfaltet, wie Sie den Stellungnahmen (Anmerkung von mir: gemeint sind Stellungnahmen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer und des Bundesministeriums für Gesundheit) entnehmen können....

...Zur Lösung des Problems sind auch die einzelnen Bundesländer und Kommunen gefragt, im Wege entsprechender Kampagnen beispielsweise auf die Problematik hinzuweisen...[/quote] aus: Amazone
Werden Duftstoffverbote die Norm? - 31.07.2012, 15:09:11
viewtopic.php?t=18160

Und schon sind die Sprüche bzw. [u]Bundes-Aktivitäten[/u] des Herrn HÜPPE ad absurdum geführt sowie als inkompetent entlarvt.
- Editiert von Twei am 05.10.2012, 17:34 -
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Umweltzimmer für Umwelterkrankte?

Beitragvon Amazone » Freitag 5. Oktober 2012, 15:19

@ Twei,

wenn ich dich kurz korrigieren darf, der gute Mann, der sich Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von behinderten Menschen, heißt Hüppe.

Nichts für ungut.
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Umweltzimmer für Umwelterkrankte?

Beitragvon Amazone » Freitag 5. Oktober 2012, 15:46

@ Beobachter,

vielleicht sollte man Prof. Krier mal auf Artikel 25 der UN-BRK und die schriftliche Mitteilung von Frau Prof. Degener, Mitglied des UN-Fachausschusses, hinweisen, in der es heißt, dass auch Menschen mit Behinderungen durch Unverträglichkeitsreaktionen auf Umweltschadstoffe/Chemikalien durch die UN-BRK geschützt sind.

Konkret bedeutet das, dass die AW von Prof. Krier einen Verstoß gegen die UN-BRK darstellt.

Hier UN-BRK Artikel 25 Gesundheit:

Artikel 25
Gesundheit
Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Be­hinderungen auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung auf Grund von Behinderung. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher Rehabilitati­on, haben. Insbesondere
stellen die Vertragsparteien Menschen mit Behinderungen eine unentgeltliche oder erschwingliche Gesundheitsver­sorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard zur Verfügung wie anderen Menschen, einschließlich sexual- und fortpflanzungsmedi­zinischer Gesundheitsleistungen und der Gesamtbevölke­rung zur Verfügung stehender Programme des öffentlichen Gesundheitswesens;
bieten die Vertragsstaaten die Gesundheitsleistungen an, die von Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt werden, soweit angebracht,

einschließlich Früherkennung und Frühintervention, sowie Leistungen, durch die, auch bei Kindern und älteren Men­schen, weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen;
c) bieten die Vertragsstaaten diese Gesundheitsleistungen so gemeindenah wie möglich an, auch in ländlichen Gebieten;
d) erlegen die Vertragsstaaten den Angehörigen der Gesund­heitsberufe die Verpflichtung auf, Menschen mit Behinde­rungen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zu lassen, namentlich auf der Grund­lage der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung, indem sie unter anderem durch Schulungen und den Erlass ethischer Normen für die staatliche und private Gesundheits­versorgung das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schärfen;
e) verbieten die Vertragsstaaten die Diskriminierung von Men­schen mit Behinderungen in der Krankenversicherung und in der Lebensversicherung, soweit eine solche Versicherung nach innerstaatlichem Recht zulässig ist; solche Versicherungen sind zu fairen und angemessenen Bedingungen anzubieten;
f) verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende Vorent­haltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten auf Grund von Behinderung
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