Mietrecht - Schadenersatz wg. giftiger Chemikalien

Mietrecht - Schadenersatz wg. giftiger Chemikalien

Beitragvon Amazone » Sonntag 10. Januar 2010, 17:01

OLG-HAMM – Urteil vom 06.09.2001, Aktenzeichen: 27 U 50/01


Leitsatz: Führt der Auftrag eines dichlormethanhaltigen und toxischen Mittels (hier: Team Olfleckenentferner) auf den Boden des Hausflurs eines Miethauses bei einem Mieter zu Beschwerden wie Atemnot, Kopfschmerzen, Augenbrennen, Brechreiz und Schwindel, so dass dieser sich veranlaßt sieht, die Mietwohnung vorübergehend zu verlassen, kann das die Zubilligung eines - verhältnismäßig geringen - Schmerzensgeldes begründen.
Rechtsgebiete: ZPO, BGB
Vorschriften: ZPO § 141
ZPO § 92 I
ZPO § 97
ZPO § 708 Nr. 10
BGB § 847
Verfahrensgang: LG Bielefeld 4 O 226/00
Rechtskraft: ja
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Mietrecht - Schadenersatz wg. giftiger Chemikalien

Beitragvon Alex » Sonntag 10. Januar 2010, 21:04

Noch ein Beitrag dazu, Juliane hatte das gefunden:

Die Rechte der Mieter bei einer unzulässigen Belastung der gemieteten
Räumlichkeiten durch Umweltgifte wurden durch die
neuere Rechtsprechung der Zivilgerichte gestärkt. Bedingt ist
diese Entwicklung einerseits durch die Verbesserung der baufachlichen
Analytik anderseits durch die zunehmend gefestigten
Erkenntnisse der Umweltmedizin über die gesundheitlichen
Auswirkungen von bauseitigen Schadstoffen auf den Menschen.
Dabei kommt es nach der Rechtslage vielfach gar nicht darauf an,
einen zwingenden Kausalzusammenhang herzustellen. Das
Zivilprozessrecht lässt Beweiserleichterungen, Indizienbeweis
und Anscheinsbeweis zu. Dies unterscheidet die zivilrechtliche
Betrachtungsweise von der strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen.
Daher gelingt es häufig, mittels eines Mietprozesses
über den verklagten Vermieter den Druck auch gegenüber den
Herstellern von Baumaterialien und den Bauunternehmern sowie
den Handwerkern aufzubauen, der ein möglichst schadstofffreies
Bauen nahe legt.


umwelt·medizin·gesellschaft |
18 | 4/2005


http://www.dguht.de/referate/umg-4_2005-Baumann.pdf
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Beitragvon Ruby » Sonntag 10. Januar 2010, 23:32

Obstbäume dürfen nur auf eigenem Grundstück gespritzt werden
Beim Spritzen von Obstbäumen dürfen grundsätzlich nur solche Chemikalien Verwendung finden, die nach deutschem Gesetz zugelassen sind. Ferner dürfen die Grundstücke der Nachbarschaft nicht direkt oder indirekt in Mitleidenschaft gezogen werden, also auch nicht durch Substanzen, die mit dem Wind oder dem Regenwasser auf das nachbarliche Grundstück gelangen können.

Werden die Chemikalien durch fahrlässiges Handeln dennoch auf ein benachbartes Grundstück, so kann sich der Betroffene zunächst schriftlich an den Verursacher wenden. Zeigt auch diese Mahnung keine Wirkung, so sind die Unterlassungserklärung oder ein Schlichtungsverfahren die weiterführenden Schritte, bevor der Streitfall schließlich vor Gericht landet.

Der Gartenbesitzer, der die Chemikalien ausgebracht hat, muss auch für die Folgen von Verätzungen, Allergien oder sonstigen Erkrankungen bei Menschen oder Tieren aufkommen, sofern ein Zusammenhang mit dem Spritzen von Obstbäumen nachgewiesen werden kann.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Obstbaeume-spritzen.htm
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Beitragvon Ruby » Sonntag 10. Januar 2010, 23:36

Haftungsumfang bei Bodenverunreinigung durch austretende Chemikalien
Urteil zu: Bodenverunreinigung Nachbargrundstück Chemikalien

Treten aus einem Schuppen in einem Garten aus nicht geklärten Gründen Chemikalien aus und dringen diese in das benachbarte Grundstück ein, muss der verantwortliche Grundstückseigentümer nicht nur sämtliche Kosten für das Abtragen und Entsorgen des verunreinigten Erdreichs tragen, sondern hat auch für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des beeinträchtigten Grundstücks zu sorgen. Das bedeutet, dass er auch für etwaige zerstörte Pflanzen sowie durch die Verunreinigung beeinträchtigte Gehwegplatten und Kantensteine schadensersatzpflichtig ist.

Urteil des BGH vom 04.02.2005
V ZR 142/04
BGHR 2005, 770

http://www.finanztip.de/recht/immobilien/bodenverunreinigung-nachbargrundstueck-chemikalien.htm
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Beitragvon Polly » Montag 11. Januar 2010, 09:58

Ratgeber Recht: Mietminderungstabelle

In der nachfolgenden Minderungstabelle werden Minderungsquoten zu einzelnen Mietmängeln dargestellt, wie sie tatsächlich von örtlichen Gerichten zuerkannt wurden.


überhöhte Formaldehyd-Belastung in Schlaf- und Kinderzimmer 56%
Formaldehyd-Belastung zwischen 0,13 und 0,21 ppm 50%


PCP-Belastungen zwischen 0,2 und 1,0 mg/cbm Raumluft in der Wohnung: Mangel ja,
PCP-Belastungen zwischen 2,4 und 7,2 mg/cbm bzw. Lindan-Belastungen zwischen 0,0035 und 0,0051 mg pro cbm 30%,
PCP- und Lindan-Belastungen von mehr als 1 mg pro cbm 50%


PER-Belastungen, die stark überhöht sind - 50%, bei 0,12 bis 0,24 mg/cbm - 25%, bei geringfügigen Belastungen 0 bis 10 %


Zigarettenrauch aus darunter liegender Wohnung - Mangel ja,
Zigarettenrauch und Essensgerüche in der Wohnung 20%


starker Ungezieferbefall und fehlerhafte Bekämpfung mit gesundheitsgefährdenden Chemikalien 100%


Chemische Reinigung direkt unter der Wohnung des Mieters: gefährliche Dämpfe dringen in die Wohnung des Mieters - Minderung ja; Konzentration über der gesetzliche Erlaubten


rostiges Leitungswasser 10 bis 20%


Asbest in Nachtspeicheröfen verursacht Gesundheitsgefahren 50 %


bei Schimmelbildung und muffigem Geruch in Bad, Küche und Schlafzimmer, auch wenn die Schäden durch den Mieter mit beeinflusst sind 10%


http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Maengel/em4.htm
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Beitragvon sunday » Montag 11. Januar 2010, 14:54

wenn solche mängel zunehmend anerkannt werden, ist das natürlich positiv. aber erst mal muß man die belastungen ja nachweisen, also einen gutachter bezahlen (und das ist sehr teuer) und dann hat der vermieter immer erst die möglichkeit, den jeweiligen schaden zu beseitigen und selbst wenn er zahlen muß, nützt einem das ja nichts, wenn man in der zeit krank geworden ist.

wenn in einer wohnung schimmel ist oder giftige chemikalien ausgasen, ist es immer noch das beste, so schnell wie möglich auszuziehen. je heftiger die beschwerden, um so schneller. notfalls halt erst mal in eine halbwegs verträgliche zwischenlösung.

was nützt es einem denn, wenn man vor gericht recht bekommt und in der zeit (bis dahin kann sehr viel zeit vergehen) immer schlimmer krank wird?

besonders wichtig finde ich es, sich genau darüber zu informieren, wie man bereits bei einer wohnungsbesichtigung feststellen kann, ob z.b. schimmel vorhanden ist (und nur durch einen frischen anstrich o.a. getarnt wurde), welche materialien da sind, die evtl. ausgasen usw. usw.

lg
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Beitragvon Wüstenfieber » Montag 11. Januar 2010, 15:11

Klar Prävention ist das Beste. Mit guter Aufklärung kann man ne Menge erreichen.
Ich plädiere sowieso für das Fach "Gesundheit,Wohnen, Umweltkunde" an Schulen.
Wenn es einem das Hab und Gut versaut hat, ist Entschädigung trotzdem eine Hilfe die nicht zu verachten ist.
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Beitragvon Ruby » Montag 11. Januar 2010, 22:25

Altlasten

Ist das Mietshaus auf einem von giftigen Chemikalien verseuchten Untergrund gelegen, so berechtigt dies zur Mietminderung, selbst wenn noch kein konkreter Schaden dadurch entstanden ist. OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.1987 - REMiet 1/86, WM 1987,S. 248

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/mietminderung-altbauwohnung.htm
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Beitragvon Ruby » Montag 11. Januar 2010, 22:25

Bleigehalt im Wasser (überhöhter) 5 - 9 %
Wenn das Trinkwasser durch Blei des hauseigenen Wasserrohrnetzes erheblich über den zulässigen Grenzwerten verunreinigt wird, so liegt ein Mangel der Mietsache vor, der eine Mietminderung rechtfertigt. Grundsätzlich sind 5 % Mietminderung angemessen; nach der Geburt eines Kindes der Mieter sind 9 % Mietminderung angemessen. AG Hamburg, Urteil 23.08.1991 - 43b C 2777/86, MDR 1991, S. 1060 = WM 1992, S. 11 = ZMR 1992, S. 26.


Bleigehalt im Wasser (geringfügig überhöhter) 0 %
Geringfügige Grenzwertüberschreitungen rechtfertigen keinen Anspruch des Mieters auf Austausch der Bleirohre. LG Berlin, DWW 1987, S. 130 (Grenzwertüberschreitungen von 79 und 58 Mikrogramm ). LG Frankfurt, Urteil 04.10.1988 - 2/11 S 18/88, WM 1990, S. 384 = ZMR 1990, S. 17 (Eine gelegentliche Überschreitung der Grenzwerte ist ungefährlich und stellt daher nur einen nicht relevanten unerheblichen Mangel der Mietsache dar.).


Bleigehalt im Wasser (überhöhter) 0 %
Der Mieter hat keinen Mietminderungsanspruch sondern nur einen Anspruch auf Austausch der Bleirohre. LG Hamburg, Urteil 05.02.1991 - 16 S 33/88, MDR 1991, S. 444 = NJW 1991, S. 1898 = WM 1991, S. 161 = ZMR 1991, S. 179 = ZMR 1991, S. 222.


http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/mietminderung-balkon.htm
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Beitragvon Ruby » Montag 11. Januar 2010, 22:26

Ceretec 14 (Gestank) 90 %
Renovierung der Wohnung durch den Vermieter, wobei das Lösungsmittel Ceretec 14 eingesetzt wird, das noch einen Monat lang zu riechen ist. AG Schöneberg, MM 1996, S. 38 (Minderung 90 % für die betroffenen Räume).

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/mietminderung-ceretec.htm
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Beitragvon kf-forum » Dienstag 12. Januar 2010, 20:43

Tja das nutzt bei Zigarettenrauch gar nichts. Der zieht von unten durch die Decke in meine Küche und den Prozess habe ich verloren. Der Richter: Es liegt kein Mangel der Mietsache vor bzw. die Belastung entspreche der üblichen Nutzung von Wohnräumen der Mieter der Wohnung unter mir. Tssssssssss...
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Beitragvon Harry Voss » Donnerstag 4. März 2010, 14:24

Mieter darf im Fall von Insektizid verseuchter Wohnung fristlos kündigen
AG Trier, vom 15.01.2002, Az. 6 C 549/00,


Ein Mieter darf seine nach einer Schädlingsbekämpfung verseuchte Wohnung fristlos kündigen. Ob eine gesundheitsgefährdende Schadstoffbelastung vorliegt, bemisst sich an objektiven Kriterien.
§§ 537, 544, 284, 288 BGB

Ein Mieter darf seine nach einer Schädlingsbekämpfung verseuchte Wohnung fristlos kündigen. Der Aufenthalt in einer mit Insektiziden belasteten Wohnung sei gesundheitsgefährdend und daher nicht zumutbar, teilte der Anwalt-Suchservice unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Trier (Az: 6 C 549/00) am Dienstag in Köln mit. Die Tatsache, dass der Kammerjäger und nicht der Vermieter an der Verseuchung schuld sei, spiele für das Kündigungsrecht des Mieters keine Rolle.

http://www.service.herrmann-huebler.de/73
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Beitragvon Toxicwarrior » Samstag 13. März 2010, 10:32

Wer wissen möchte wie zahlreich gerichtliche Prozesse in Deutschland wegen Schimmelbefall in Wohnräumen oder nach der Schimmelsanierung zwecks Vorbeugung durch eingebrachte Funghi- oder Bioziden ablaufen, und Menschen die sich zu wehr setzten, weil sie daran erkrankt sind, sollte dieses klassische Fallbeispiel durchlesen. Habe es selber 2009 genauso erlebt.

Krank durch Schimmel + Bakterien.

Quelle: http://tinyurl.com/ycx2mwe
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Beitragvon Thommy the Blogger » Donnerstag 19. August 2010, 14:28

Kann jemand bitte helfen?

Ich suche das Urteil durch das ein Nachbar das Ausbringen von Parfüm und Duftstoffen im Treppenhaus unterlassen musste.
Es ist wichtig für eine Familie die gerade von ihren Nachbarn mit Airwick zugegast wird. Den Leuten geht es sehr schlecht.
Wir hatten das Urteil hier im Forum zitiert, ich finde es nur nicht mehr.
Jedes weitere Urteil über Duftstoffe ist auch sehr willkommen.

Danke für Eure Unterstützung!
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Beitragvon Clarissa » Donnerstag 19. August 2010, 14:45

Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Beitragvon Clarissa » Donnerstag 19. August 2010, 14:49

Airwick frischluftspray zitrone als automat aber auch solo manuell

http://www.igefa.de/cms/front_content.php?idcat=73
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Beitragvon Amazone » Donnerstag 19. August 2010, 15:20

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Beitragvon Thommy the Blogger » Freitag 20. August 2010, 10:42

Vielen Dank an Clarissa und Amazone, Ihr habt dem Ehepaar sehr geholfen!
Sie bedanken sich ganz herzlich bei Euch beiden.
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Beitragvon Clarissa » Freitag 20. August 2010, 11:20

und konnten sie das durchsetzen, das der liebe mitmensch das nicht mehr machen darf?
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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Beitragvon Thommy the Blogger » Freitag 20. August 2010, 11:33

Ein Anwalt, der auch hier im Forum ist, wird den Fall möglicherweise übernehmen.
Wir werden unterrichtet wie es weitergeht.
Drücken wir die Daumen, dass dieser Luftverschmutzung und Gesundheitsgefährdung ein Ende gesetzt wird.
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Beitragvon Husky » Dienstag 31. August 2010, 14:54

Gerade im PN Forum entdeckt:

Im FOCOS Nr. 43 vom 22.10.07 steht u. a. Seite 85 "Die neue Macht der
Mieter" Dämpfe: "Die Abluft eines vom Nachbarn betriebenen Wäschetrockners zieht beim Lüften in die Wohnung des Mieters"
Dies berechtigt zum Abzug von 10 % der Miete.
LG. Köln; 20.12.1989 Az. 10 S 201/89
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