Twei hat geschrieben:Und hier ein Einblick in den demütigenden und oft erfolglosen Streit mit den Behörden:
Jobcenter verlangt neue ärztliche Befunde.... - viewtopic.php?f=41&t=21310
sowie eine aktuelle Studie, die versucht den Begriff der "Gesunden Ernährung" in die Realität zu rücken:
Gesunde Ernährung – alles relativ - viewtopic.php?f=82&t=21752
Mehrbedarf für Ernährung
Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die krankheitsbedingt kostenaufwändige Ernährung benötigen, können hierfür einen Mehrbedarf erhalten. Im Gegensatz zu den anderen genannten Mehrbedarfen gibt es aber bei der kostenaufwändigeren Ernährung keinen prozentualen Anteil des maßgeblichen Regelsatzes sondern eine Pauschale (weiter unten in der Tabelle zu finden).
Mit dieser Art von Mehrbedarf soll sichergestellt werden, dass der Antragsteller die vom Arzt nicht erlaubten Lebensmittel mit Ersatzprodukten bei (chronischen) Erkrankungen ausgleichen kann. Dabei wurde die Liste der Krankheiten, für die Hartz IV Empfänger einen Mehrbedarf erhalten können, stark reduziert. Der Gesetzgeber sieht eine Gewährung vornehmlich nur noch bei verzehrenden Krankheiten vor, die erhebliche Auswirkungen für den Körper und Organismus haben.
Anspruchsvoraussetzungen
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Letzte Aktualisierung: 03.01.2017
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