von Silvia K. Müller » Sonntag 30. Oktober 2005, 15:48
Hallo Regine,
gerne trage ich auch zu ein paar Argumentationshilfe für Dich bei.
Demnächst geht ausserdem eine Liste mit MCS Anerkennungen in Deutschland online.
Hier ein paar Auszüge.
Herzliche Grüsse
Silvia
Ärztlicher Sachverständigen Rat, Sektion Versorgungsmedizin, Bundesministerium für Arbeit, TOP 1.9, Nov. 1998.
Gemäss Beschluss sind sogenannte Umweltkrankheiten, wie das„MCS- Syndrom“, die mit vegetativen Symptomen, gestörter Schmerzverarbeitung, Leistungseinbussen und Körperfunktionsstörungen, etc. einhergehen, grundsätzlich als Behinderung nach dem Schwerbehindertenrecht SGB IX anerkannt. Es wird darauf hingewiesen, dass psychisch oder psychiatrische Krankheiten nicht mit dieser Einstufung verbunden sind.
Bayerisches Landesamt für Umweltschutz 2001
Fachinformation "Umwelt und Gesundheit" Umweltsyndrome, November 2001
Umweltsyndrome
...Ein zunehmender Anteil von Menschen in Industrienationen leidet unter ihnen – in Deutschland vorsichtigen Schätzungen zufolge etwa zwei bis zehn Prozent der Bevölkerung allein an MCS.
... Außer Frage steht, dass die Patienten ihre Beschwerden tatsächlich erleben und einer gezielten Diagnose und umfassender Beratung bedürfen.
Deutsche Arbeitsmedizin, 2002
Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt, Heft 38, Seite A 2474, Jahrgang 2002.
Prof. Dr. med. Renate Wrbitzky / Abt. Arbeitsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover; Prof. Dr. med. Thomas Kraus, Institut für Arbeitsmedizin der RWTH Aachen; Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Andreas Zober, Abt. Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz der BASF Ludwigshafen
Gesetzliche Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit liegen nicht vor, dessen ungeachtet kann das Vorliegen einer MCS- Symptomatik in den übrigen Sozialversicherungsbereichen berücksichtigt werden.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage mit BT- Drs. 13/7463, Ziff. 3, April 1997
... Wenngleich es hinsichtlich derartiger umweltassoziierter Krankheitsbilder noch eine Vielzahl ungeklärter Fragen im Hinblick auf Krankheitsursachen und –entwicklung, Diagnostik und Therapie gibt, ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es gegenwärtig darauf ankommt, die Patienten ernst zu nehmen und angemessen zu betreuen, Krankheiten mit definierten Ursachen auszuschließen (Differentialdiagnose), geeignete Forschungsstrategien hinsichtlich Ursachen, Entstehungsmechanismen, Krankheitsspezifität, Betreuung und Behandlung zu entwickeln.
.... Die Bundesregierung hat inzwischen internationale und nationale Fachtagungen zur MCS- Problematik gefördert und Forschungsmittel für geeignete Projekte im Rahmen des Umweltforschungsplanes zur Verfügung gestellt.
... Es ist auch nicht in ihrem Sinne, wenn Patienten, die ihre Beschwerden auf chemikalienbedingte Einflüsse zurückführen, von vornherein als psychisch krank bezeichnet werden.