PatVerfü die Vorsorge gegen Übergriffe

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Beitragvon Juliane » Freitag 16. April 2010, 23:30

Juliane
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PatVerfü die Vorsorge gegen Übergriffe

Beitragvon Juliane » Freitag 16. April 2010, 23:31

"Endlich kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!
Eine neue Patientenverfügung (PatVerfü®) macht´s möglich


Der Patientenwille ist jetzt, wie vom Grundgesetz der BRD und nach der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ohnehin schon seit über 60 Jahren versprochen, als rechtsverbindlich in medizinischen Entscheidungen zu betrachten.
Jede „medizinische“ Behandlung gegen den schriftlich erklärten und aktuellen Willen eines „Patienten“ wird damit zur Körperverletzung und jede erzwungene Unterbringung zur Freiheitsberaubung.

Aus diesem Anlaß möchten wir unser besonderes Formular einer Patientenverfügung, die PatVerfü® mit eingebauter Vorsorgevollmacht, bekannt machen, mit dem jeder folterartige Eingriff in den Körper durch unerwünschte psychiatrische „Behandlung“ und jede Freiheitsberaubung aufgrund einer verleumderischen pseudomedizinischen psychiatrischen Diagnose rechtsverbindlich ausgeschlossen wird."


http://www.patverfue.de/

Die PatVerfü® als Vordruck

http://www.patverfue.de/formular.html


Hinweise für
Richter, Betreuer, Psychiater

http://www.patverfue.de/hinweise.html


Für Notfälle:

Psychiatrierecht - Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker

76275 Ettlingen Telefon: 07243 - 33 20 10.
Mobil : 0177 - 753 78 77.


http://www.psychiatrierecht.de/
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Beitragvon Juliane » Freitag 16. April 2010, 23:36

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PatVerfü die Vorsorge gegen Übergriffe

Beitragvon Juliane » Freitag 16. April 2010, 23:45

Wie schützt man sich vor Medikamenten, die der Körper nicht verträgt?


Prof. Dr. Bauer schrieb vor 6 Jahren Im Ärzteblatt:

Zitat:

Über 30 Prozent der Bevölkerung weisen gegenüber bestimmten, häufig verordneten Medikamenten eine signifikant reduzierte Entgiftungsfunktion auf. Die Ursache hierfür ist ein Polymorphismus des P450-Enzymsystems (1-3). Angesichts einer inzwischen zur Verfügung stehenden Diagnostik, welche angepasste Dosierungen ermöglichen und das Risiko von Nebenwirkungen massiv reduzieren würde, ergibt sich Handlungsbedarf.

http://www.aerzteblatt.de/V4/archiv/artikel.asp?id=37331


Was kann man als Patient tun?

Angesichts der Gefahr einer Fehlbehandlung mit schwerwiegenden Folgen für die Gesundheit, mithin Arbeitsfähigkeit, sollte man sich den Artikel aus dem Ärzteblatt ausdrucken und damit bei seinem Hausarzt einen Gentest einfordern, bevor man Medikamente schluckt bzw. sich spritzen lässt.


Die Techniker Krankenkasse bietet auf ihrer Internetseite den Ausdruck eines Notfallausweises an: NOTFALLAUSWEIS

Das Ergebnis eines Gentests kann der Hausarzt in den Notfallausweis eintragen.


Menschen mit einer MCS-Erkankung sei ein solcher Gentest dringend angeraten, denn:

Die Umweltmedizin hat Genvarianten bei Chemikalien-Sensitivität festgestellt


http://www.csn-deutschland.de/blog/2009/06/27/vorsicht-nebenwirkung-medikamente-koennen-bittere-pillen-werden/

viewtopic.php?t=11462
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Beitragvon Osmanthus » Samstag 17. April 2010, 17:36

Am Besten die Patientenverfügung bei einem Notar und bei einem Anwalt hinterlegen.
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Beitragvon Juliane » Samstag 17. April 2010, 18:02

Noch ein Rat:

Verwandte, Nachbarn, Freunde, Ärzte, Seelsorger etc. kommen in Bedrängnis, wenn man Ihnen zu viel erzählt.

Also sollte man sich gut überlegen, wem man sein Herz ausschüttet und was man sagt und was man besser nur denkt.
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Beitragvon Janik » Samstag 17. April 2010, 21:13

Ganz Deiner Meinung Juliane.

Ein Beispiel: Wenn man z.B. sagt, dass man keine Lust mehr hat und am Liebsten nicht mehr da wäre,
bringt man Außenstehende in Zwang bei der Behörde Meldung zu machen. Das ist als "Suizidandrohnung" zu werten,
auch wenn es vielleicht nicht so gemeint war.
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Beitragvon Nautilus » Montag 19. April 2010, 08:17

Eine Patientenverfügung und die wichtigsten Befunde angeheftet, kann eine "Lebensversicherung" für
MCS-Patienten sein.
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Beitragvon Juliane » Donnerstag 6. Januar 2011, 17:15

Was es kostet:


Patientenverfügung

Ratsam ist es auch, die Verfügung einem Notar vorzulegen. Das hilft bei der Durchsetzung gegenüber dem Arzt. Die Kosten sind nicht so hoch. Sie belaufen sich auf etwa 26 Euro.

Die Patientenverfügung sollte zu Hause an einem sicheren Ort oder im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer aufbewahrt werden. Es hilft, wenn man sich im Portemonnaie oder in der Brieftasche eine Notiz macht, dass es eine Patientenverfügung gibt, und wo diese zu finden ist.


Wer im Ernstfall seine geschäftlichen und persönlichen Angelegenheiten keinesfalls durch einen Fremden erledigt sehen möchte - was der Fall sein kann, wenn nicht rechtzeitig vorgesorgt wird - der setzt zusätzlich eine Betreuungsverfügung auf.


http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/index.jsp?rubrik=55345&key=standard_document_38745165&seite=4
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Beitragvon Drella » Sonntag 23. Januar 2011, 16:41

Kolloquium: Die Patientenverfügung
Am Mittwoch, 26. Januar 2011 findet zwischen 17 und 19 Uhr im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft
das gemeinsame Kolloquium der Rheinischen Notarkammer und der Ärztekammer Nordrhein

zum Thema "Die Patientenverfügung - Erfahrungen und Anforderungen aus medizinischer und rechtlicher Sicht" statt.

Programm und Anmeldung:
http://www.aekno.de/page.asp?pageID=7775
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Beitragvon Juliane » Mittwoch 29. August 2012, 16:48

BGH Urteil Zwangsbehandlung
viewtopic.php?t=18366
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Beitragvon Juliane » Mittwoch 19. Dezember 2012, 07:45

Stellungnahme des Rechtsanwaltes Thomas Saschenbrecker

Zur Frage der Verfassungskonformität des Entwurfs einer Neufassung der §§ 1906 BGB, 312 ff. FamFG als Eingriffstatbestand für eine Zwangsbehandlung mit Neuroleptika.


http://www.psychiatrierecht.de/stellungnahme_1906_bgb.htm

viewtopic.php?t=19041
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Beitragvon Juliane » Mittwoch 23. Januar 2013, 08:16

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PatVerfü die Vorsorge gegen Übergriffe

Beitragvon Clarissa » Freitag 22. Februar 2013, 20:51

Hallo, ich habe gerade gelesen das man für relativ kleines Geld solche Sachen als Privatperson bei der Bundesnotarkammer hinterlegen kann, für 13,50 LEBENSLANGE Speicherung. Das ist doch mal eine Ansage. Ich gebe euch mal [url=http://www.vorsorgeregister.de/]HIER[/url] die Adresse, dort gibt es auch Formulare für die die nicht wissen woher.

Ich werde meine Unterlagen dieses Wochenende dort hin hochladen, dann sind sie wenigstens sicher.

LG
Clarissa
Und allen Leugnern zum Trotz, im DIMDI
ICD-10-GM Version 2018 - Stand Oktober 2017 ist MCS immer noch im Thesaurus unter
T 78.4 zu finden und wirklich nur dort und an keiner anderen Stelle!
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