"Endlich kann der Zwangspsychiatrie ein Riegel vorgeschoben werden!
Eine neue Patientenverfügung (PatVerfü®) macht´s möglich
Der Patientenwille ist jetzt, wie vom Grundgesetz der BRD und nach der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ohnehin schon seit über 60 Jahren versprochen, als rechtsverbindlich in medizinischen Entscheidungen zu betrachten.
Jede „medizinische“ Behandlung gegen den schriftlich erklärten und aktuellen Willen eines „Patienten“ wird damit zur Körperverletzung und jede erzwungene Unterbringung zur Freiheitsberaubung.
Aus diesem Anlaß möchten wir unser besonderes Formular einer Patientenverfügung, die PatVerfü® mit eingebauter Vorsorgevollmacht, bekannt machen, mit dem jeder folterartige Eingriff in den Körper durch unerwünschte psychiatrische „Behandlung“ und jede Freiheitsberaubung aufgrund einer verleumderischen pseudomedizinischen psychiatrischen Diagnose rechtsverbindlich ausgeschlossen wird."
http://www.patverfue.de/
Die PatVerfü® als Vordruck
http://www.patverfue.de/formular.html
Hinweise für
Richter, Betreuer, Psychiater
http://www.patverfue.de/hinweise.html
Für Notfälle:
Psychiatrierecht - Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker
76275 Ettlingen Telefon: 07243 - 33 20 10.
Mobil : 0177 - 753 78 77.
http://www.psychiatrierecht.de/