Brainstorming: plötzlich MCS und nun?

Nachtrag - Ortsfindung

Beitragvon Twei » Sonntag 23. Dezember 2012, 19:27

Nachtrag zur Wohnungsfindung - Ortsfindung
Natürlich heißt es nicht, dass es nur an Stadträndern einige günstige Gelegenheiten zur Wohnungsfindung gibt. Auch innerhalb der Großstädte wird man ähnliche und vielleicht auch mal günstigere Luftbedingungen zum Anmieten finden. Ich denke da an Park-, Grün- und Brachflächen. Letztere allerdings bergen die Gefahr, dass sie künftigen Nutzungsänderungen unterliegen.

(--- Das sollte zum Thema Wohnungswechsel ausreichen. Das Thema Armut vorbeugen und Überleben mit HarzIV wird später behandelt.)
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MCS - EntScheidung: Expositionsvermeidung

Beitragvon Twei » Sonntag 23. Dezember 2012, 21:56

MCS - EntScheidung: Expositionsvermeidung

Das A und O bei MCS, diversen Allergien, bronchiale Reagibilität und ähnlichem ist die EXPOSITIONSVERMEIDUNG!


Aber wie?

Grundsätzliche Informationen dazu, siehe - http://dr-merz.com/media/Downloads/MCS+II.pdf


Wie machen sich die Beschwerden bemerkbar?
Wie verschlimmere ich die Beschwerden?

siehe dazu Aussagen von Betroffenen:
"Geruchsempfindlichkeit- wie fing das bei Euch an?" - viewtopic.php?t=11024

"Wechselnde Intensität der Gerüche, woran liegts?" - viewtopic.php?t=8352


Wichtig ist letztendlich die Vermeidung von Expositionen, die dauerhaft MEINE Gesundheit gefährden!

Doch wie finde ich diese Expositionen heraus? Allergieteste weisen mal positive Ergebnisse auf und einige Monate später oder bei einem anderen Allergologen wiederum negative?
Habe ich überhaupt eine MCS? Kann ein Arzt sowas feststellen und wie?

Diese Frage sollte für die ERSTE HILFE für den Betroffenen erst einmal eine untergeordnete Rolle spielen, da eine Feststellung dessen Jahre dauern kann und von Ärzten sowie Behörden unbewußt als auch bewußt verzögert, verfälscht oder gar letztendlich verweigert wird, siehe:

"Welche Diagnostik ist bei MCS am sinnvollsten?" - viewtopic.php?t=18339

"Diagnostik" Erlebnisse zu MCS" - viewtopic.php?t=18362

"Umweltmedizin: Wie viel an Diagnostik ist nötig bei Umweltkrankheiten und MCS?" - http://www.csn-deutschland.de/blog/2010 ... n-und-mcs/

Eigentlich hätten uns Betroffenen die Umweltmediziner helfen können, aaabbbeeerrr... siehe - "boykottieren wir die Umweltmediziner" - viewtopic.php?t=16692
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MCS - EntScheidung: Ausmisten und Trennen

Beitragvon Twei » Montag 24. Dezember 2012, 00:16

Was könnte ich sofort SELBST unternehmen? - Egal in welcher Wohnung ich derzeit lebe!

Ich konzentriere mich auf meine eigenen Fähigkeiten Substanzen zu erkennen.
Ich errieche und erspüre durch meine Sinne.

Diese Substanzen können auch geruchlos sein. Letztendlich können sie trotzdem einen Reiz ausüben oder sind mit anderen Substanzen aufgrund ihrer Verwendbarkeit vermischt oder verbunden, die wiederum einen spezifischen Geruch ausmachen und so Reize und Wahrnehmungen auslösen.

Jeder vergeudete und verzögerte Tag zur EntScheidung beraubt mich meiner Gesundheit und meinem klaren Denken.

Für folgende Testung sollte man versuchen einen möglichst beschwerdefreien Zustand zu erreichen. Die Testung ist mit Bedacht und Vorsicht durchzuführen! Bitte in kleinen Schritten vortasten und nicht voreilig an Chemikalien, wie z.B. von Waschmitteln oder Lösungsmitteln riechen, aber auch nicht an Filzstiften, Druckerzeugnisse, Schuhcreme, Lederjacken, Geldscheinen oder Essigessenz. Überall lauern versteckte Gefahren!

Wenn man schon auf Entfernung etwas riecht und Symptome erfährt, dann besteht bei MCS und diversen Allergien beim NÄHERTASTEN ein erhebliches Gesundheitsrisiko und ist DESHALB grundsätzlich zu unterlassen!


Das sofortige Ausmisten der Wohnung ist unerläßlich:

1. Alles was man nicht "einwandfrei" tolerieren kann, muß aus den Hauptzimmern und vieles gänzliche aus der Wohnung verschwinden.
Plastiktüten sind kein dauerhafter Schutz. Viele Chemikalien/Lösungsmittel dringen nach einiger Zeit durch. Schranktüren sind nicht dicht!


2. Jeder einzelne Gegenstand in der Wohnung und des täglichen Lebens ist intensiv aber vorsichtig zu erriechen.

Sobald nur eines der folgenden Symptome auftritt, sollte gehandelt werden:

Nase - Kribbeln, Jucken, Niesen, Flußbildung, Verstopfung oder Trockenheit
Hals/Rachen - Kribbeln, Stiche, Trockenheit, Husten
Augen - Jucken, Tränen, Trockenheit
Hände - Belag ölig, wachsig, seidig; Jucken, Rötung, Ätzung, Pellung, Rissbildung, Trockenheit

Die Unterscheidung, was nun mehr allergisch bzw. MCS-mäßig ist, spielt keine Rolle....es beeinträchtigt erheblich das gesundheitliche Befinden und die Expositionen sind ab einer bestimmten Konzentration für einen Umwelterkrankten gefährlich. Die Summe vieler kleiner verschiedener Expositionen macht es aus sowie die zeitliche Dauer derselben.

Je weniger aus gesundheitlichen Gründen gelüftet werden kann, um so mehr wird man Tag für Tag gestresst und übermäßig krank durch diese Raumluft.

Viele MCS-Erkrankte leben in Cleanrooms mit minimalster Ausstattung an Möbeln. Da es unterschiedliche Ausprägungen und Spezifizierungen der Krankheiten gibt, kommt es zu Gruppierungen, wo der eine nur noch Vollholz ohne Lack, Glas, Stein, der andere Glas, Metall und wenige Hartkunsstoffe vertragen kann oder zu andere Besonderheiten.


3. a) Du hast festgestellt, dass der Teppich z.B. Auswirkungen auf Deine Nase ausübt. Es könnten versteckte Pestizide sein, die in fast allen Teppichen sind und bei erhöhten Temperaturen immer heftiger wirken als auch der Gummibelag oder Leimstoff der Teppichunterseite; es kann eine Hausstauballergie vorliegen oder eine Allergie gegen Schimmel und und und - DER TEPPICH MACHT DICH KRANK!

Im Sommer scheint die Sonne drauf und Deine Nase geht zu. Im Winter hast Du die Heizung an und Deine Nase geht zu - wegen dem Teppich - und teilweise bekommst Du eventuell trockene Schleimhäute???

Braucht man dann einen solchen Teppich? - NEIN - Fazit: raus aus die Wohnung damit...

b) Ähnliches passiert bei den Holzmöbeln. Es könnte z.B. am Lack liegen, Holzharz, Holzschutzmittel, Holzwachs, Bienenwachs, oder bei Spanmöbeln, Press-Spanmöbeln, Pressholz, Leimstoffen, Kunstoffbeschichtungen, Schrankrückwänden aus Presspappe und zig anderen versteckten Chemikalien darinnen, die eine Reaktion auslösen.

Muß man jetzt genau wissen, welcher Stoff der Übeltäter ist? - NEIN - es ist ein Möbelstück, das nicht toleriert werden kann. Bei hoher Temperierung steigern sich die Symptome. In einem Nebenzimmer, dass zum Abstellen benutzt wird, kann eventuell ein etwas "harmloserer" Schrank noch verwendet werden oder im Keller; (aber Gerüche der Nebenzimmer können je nach Windstärke und Richtung in die Hauptzimmer gelangen).

c) Polstermöbel, Stühle, ja - der Stoffüberzug ist vollkommen mit Duftstoffen versetzt, weil sich jeder darauf gesetzt hat und seine Waschmittel sowie Parfüms für ewig eingerieben hat. Auch bestehen viele Polstermöbel aus Press-Spanholz, die entsprechende Chemikalien ausdünsten. Diese Möbelstücke sind in der ganzen Wohnung nicht tolerierbar. Vielleicht bleiben noch Vollholz- oder Metallstühle übrig...?

d) Ebenfalls sollte man sich sein Schlafzimmer sehr genau ansehen. Lieber mit der Matratze auf dem Boden schlafen, als ein Bett unter sich zu haben, dass einem jede Nacht eine zuhe Nase verspricht.

e) Schon mal an den Büchern, Zeitschriften, Zeitungen und Briefe gerochen? Oder an den Kabeln der Steckdosenleiste, Verlängerungsschnur, an Radiergummis, Bleistiften, CDs, DVDs, Kassettenhüllen, Klarsichthüllen, Aktenordnern, Nachttischlampe, Energiesparlampe,...
....grundsätzlich an allen Plastikteilen vornehmlich den Weicheren, die die Eigenschaft haben jeden Geruch, Parfüm, Chemikalie für die Ewigkeit anzunehmen und zu vermischen genauso wie bei Papier, Pappe, Pressholz, Presspappe... und so weiter...

f) Jedes Holzkästchen, Lineal, Filzstift, Kerzen, Klebeband, Gummibändern, Schnürsenkel, Paketkordel und und und einfach alles ist zu Testen und dementsprechend zu verbannen...

g) Wie sieht es aus mit Vorhängen, Sonnenblenden, Holzbrettern von Regalen oder Unterflächen, Kork, Gesellschaftsspiele, Kartenspiele, Knobelbecher, Würfel, Werkzeug, Bastelsachen, Hobbysachen, Kamera, Dias, Elektrogeräte (auch bei Betriebstemperatur), Fernseher, PC, Drucker usw... ...dementsprechend zu verbannen...


Das hört sich für den NEUEN MCS-Erkrankten erst einmal fürchterlich an. Aber vor allen Renovierungsarbeiten oder Umzügen steht einem dieser WIRKUNGSVOLLE Prozess zur Verfügung.

Jeder sollte selbst entscheiden wie gründlich und ideenreich er zur Bewältigung seiner Erkrankung beiträgt. Aber jener oben genannter Schritt wird über spät oder lang von jedem Betroffenen vollzogen! Man kommt nicht drum rum.

EntScheidung direkt alles auf den Sperrmüll zu werfen und den Rest in den Keller zu verlagern, habe ich nie bereuen müssen. Die Sachen, die ich glaubte später noch einmal gebrauchen zu können, von denen ich mich schwer hätte trennen können, die lagern jetzt noch nach vielen Jahren im Keller OHNE VERWENDUNG - weil sie in der WOHNUNG nicht tolerierbar sind!
Diese Sachen sind nutzlos, wertlos und trauriger Weise auch überflüssig geworden...

Ganz wenige Sachen, die auch nicht so kontaminiert sind, haben in einem Nebenraum-Zimmer-Kabuff ihren Platz in Plastiksäcken auf Blechregalen gefunden...

Zur Erinnerung noch mal folgenden Thread, der auch eine karge Raumausstattung empfiehlt:

Diagnose MCS – Ein Cleanroom schafft gesundheitliche Stabilität - http://www.csn-deutschland.de/blog/2009 ... abilitaet/



Letztendlich aber steht man OHNE eine gesetzliche MINDESTAUSSTATTUNG dar, die für Wohnungen gelten. Das Gesetz sieht für HarzIV-Empfänger bzw. grundsätzlich für JEDEN Umwelterkrankten keine NEUAUSSTATTUNG vor; auch nicht, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen!

Eine solche Umwelterkrankung heißt deshalb für viele, ÄRMER als HarzIV!

Doch die gesundheitlichen Notwendigkeiten zwingen Einen zur NEUORIENTIERUNG... und zum Handeln! Jede Verzögerung verschlimmert die Erkrankung, bildet neue "Sensibilitäten" / Allergien aus, was NIE mehr Rückgängig zu machen ist...

(Hinweis: Wer Fragen zu diesen Themen hat, möge diese gerne im Forum stellen...)
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MCS - EntScheidung: Ausmisten und Trennen

Beitragvon Twei » Montag 24. Dezember 2012, 21:30

Nachtrag zum obigem 3.b)

Holzmöbel mit funiertem Pressholz oder ähnlichem sind an den Rückkanten der Schrankwände oder auch der Regaleinlagen zu erriechen.

Einige Betroffene behelfen sich in ihrer Not z.B. mit Aluklebeband und dem teilweise Abkleben mit Aluminiumfolie.

Tatsächlich blieben mir fast Überhaupt keine tolerierbaren Gegenstände mehr übrig, sodaß ein Schrank ebenfalls überflüssig wurde.

Wie gewissenhaft jeder Einzelne vorgeht und meint Kompromisse eingehen zu müssen, ist der Selbstverantwortung überlassen.

zu 3.g) Die oben genannten kontaminierten Vorhänge lassen sich vielleicht noch durch mehrmaligem Waschen retten.


4. Kleidung und Stoffsachen

Eine UNTERTEILUNG in die Hauptgruppen INNENRAUMKLEIDUNG sowie AUSSENKLEIDUNG sollte vorgenommen werden.

Nebengruppen für Innenraumkleidung wären z.B.:
Cleanroomkleidung
Innenraumarbeitskleidung

Nebengruppen für Außenkleidung wären z.B.:
Privat-Außenkleidung (für Hobby, Besuch und möglichst nur schwach kontaminierte Erledigungen)
Allgemein-Außenkleidung (für etwas kontaminiertere Angelegenheiten)
Arzt-Kleidung (z.B. für Zahnarzt, wo man sich in den Stuhl legen muß - also direkter Kontakt mit Expositionen, die sich in die Kleidung einreiben/einsaugen)

Innenraumkleidung (für Cleanroom) als auch Bettwäsche sollten nur für die Cleanrooms verwendet werden. Bei einer Gesamtwohnfläche bis zu 50qm wird man nur einen einzigen geeigneten Cleanroom zum dauerhaften Aufenthalt haben - also zum Schlafen und Wohnen zugleich.

Die Diele, Küche und das Bad werden die Zimmer sein, in denen eine teilweise Reinheit vorherrscht. Diese Räumlichkeiten sind ebenfalls mit der Innenraumkleidung zu nutzen.

Vielleicht konnte man noch einen Besucherraum und Kabuffenraum verwirklichen. Auch diese Räume sind mit der Innenraumkleidung zu betreten. Falls aber in jenen Räumen gehandwerkelt wird oder ein Besuch stattfindet, so empfiehlt es sich eine gesonderte Inneraumkleidung oder "cleanere" Außenkleidung dafür zu verwenden, die in dem Cleanroom niemals verwendet wird.

Die Cleanroomkleidung und sonstige Innenraumkleidung ist jeweils gesondert zu waschen und zu lagern!
Am Besten die jeweilige Kleidung in den Räumen lagern, für den sie auch verwendet werden soll!
Nur so gelingt die Expositionsvermeidung.

Für die Außenkleidung gilt das Selbe!
Diese könnte z.B. in einem Kabuff gelagert werden, oder teilweise in einem Badezimmer mit permanentem Ablüfter, Balkon oder ähnlichem...

Ein Anlehnen und Hinsetzen ist mit der Außenkleidung zu vermeiden. Sie wird dadurch so extrem kontaminiert, dass es manchmal viele Waschgänge benötigt, um sie wieder einigermaßen dekontaminiert zu bekommen. Das beste Beispiel dafür ist die Arztkleidung; diese ist aufgrund ihrer Expositionsbelastung praktisch nie mehr richtig zu dekontamieren. Darum wird sie z.B. zusätzlich in große Plastiksäcke aufverwahrt.


Ps: Natürlich gelingt eine Expositionsvermeidung durch "Trennung" auch nur, wenn man sich jedesmal nach dem Tragen der Außenkleidung direkt gründlichst dekontaminiert - also sich duscht und abschrubbt. Gleiches empfiehlt sich auch nach dem Tragen der Innenraumarbeitskleidung, weil man ja damit auch leichte expositionsbelastete Arbeiten verrichtet....

Ein hineinsteigen in die Innenraumarbeitskleidung nachdem man die Außenkleidung trug empfiehlt sich auch nicht so. Denn wenn man mit der Innenraumkleidung arbeitet, ist man froh, wenn man während dieser ganzen nicht so viele Expositionen über die Haut oder durch die Nase einatmet. Wenn diese Kleidung nicht ordentlich getrennt wird - auch beim Waschen, dann wird es ein Nachsehen haben...

Kleidung nimmt sehr schnell die Expositionen der Umweltluft bzw. Chemikalien und Duftstoffe auf. Diese sind leider ebenfalls sehr schwierig herauszuwaschen - daher die obige Empfehlung der mehrfachen Trennung :-)

Ein Leben mit MCS heißt "Trennen" und "Dekontaminieren"!
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Armutsgrundregeln wegen Mindereinkommen

Beitragvon Twei » Donnerstag 7. März 2013, 22:40

Armutsgrundregeln wegen Mindereinkommen


Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch werden zweckgebunden bewilligt.

Wer z.B. seine Grundsicherung für zweckentfremdete Dinge ausgibt, riskiert weitere Bevormundungen der Bewilligungsstelle, wenn sie davon erfährt.

Eine Behörde kann sehr unterschiedlich darauf reagieren z.B. mit Bewilligungsabbruch, wöchentlicher Ratenauszahlung usw....
Das Hauptproblem ist die Rechtfertigung wegen Leistungsmißbrauch.

Jemand der schon wegen Mindereinkommen keine Reserven mehr hat, wird es sehr schwer haben diese Streitigkeiten, die sich Monate hinziehen können, zu überbrücken.


Wer also Leistungen wie Grundsicherung bezieht, sollte sein Einkommen auch für Miete, Nebenkosten, Strom und Nahrung zuzüglich einer kleinen Ansparung für Kühlschrank, Renovierung oder einem ähnlichem Bewilligungszweck verwenden.


Eine Rückzahlung von Schulden wird im Grundsicherungseinkommen nicht berücksichtigt, es stellt einen Leistungsmißbrauch dar!

Bei Stromnachzahlung der Jahresabrechnung, könnten z.B. mit dem Energieversorger eine Rückzahlung in Höhe von z.B. max. 50 Euro im Monat ausgehandelt werden.
Letztendlich kann auch das Jobcenter eine sehr hohe Stromrechnung übernehmen und man zahlt dann dort mit 50 Euro Rate im Monat ab - mehr ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Ein Gerichtsurteil dazu:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az.: L 7 AS 546/09 B ER, Urteil vom 28.05.2009; Vorinstanz: Sozialgericht Bremen, Az.: S 23 AS 547/09 ER, Entscheidung vom 31.03.2009 http://www.ra-kotz.de/stromsperre_darlehensanspruch.htm

Weitere Informationen, siehe - http://de.wikipedia.org/wiki/Stromsperre

Auch bei Schwerbehinderten kann ein Härtefall vorliegen. Warmwasser und Heizung sind ein geschütztes Gut in der BRD. Man kann sich vom Hausarzt z.B. ein Attest ausstellen lassen, dass man sich nur in beheizten Räumen aufhalten darf oder ein Aufsuchen von öffentlichen Waschgelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist...

Falls es wirklich mal zu einer Stromsperre kommen sollte, dann ist ein sofortiges Aufsuchen des Amtsgerichtes anzuraten. Dort kann eine EINSTWEILIGE VERFÜGUNG erwirkt werden, die spätestens in 2-3 Tagen die Aufhebung der Stromsperre zu Folge hat... Gleichzeitig wird auch eine VEREINBARUNG einer angemessenen Ratenzahlung im sozialem Rahmen erwirkt... - die ja meist zuvor vom Energieversorger inakzeptabel war...


Schulden machen

Nein - neue Schulden dürfen nicht gemacht werden. Wenn man selbst schon irgendwo 50 Euro Ratenzahlung am Laufen hat wegen irgendeiner Sache, dann können einem nochmals 50 Euro Leistungseinbußen durch das Jobcenter / Grundsicherungsamt widerfahren durch z.B. eine Rückzahlung eines Darlehens, einer Überbezahlung oder durch eine geringere Stromnachzahlung an den Energieversorger, die man selbst zu begleichen hat.

Nein - Schulden dürfen nicht gemacht werden. Alles was vielleicht mal über das Leihen von Geld z.B. bei Kollegen für eine Anschaffung bei einem notwendigem Haushaltsgerät getätigt werden müßte, z.B. einem E.-Herd, Waschmaschine oder so, sollte max. insgesamt 200 Euro niemals überschreiten!

Schulden bei Firmen sollte möglichst gar nicht getätigt werden.
Wichtig ist aber auch, dass man im ungünstigsten Falle immer seine Zahlungswilligkeit unter Beweis stellt, mindestens 20 Euro monatlich - und seine Mittelungen PER EINSCHREIBEN mit Durchschlag tätigt!

Wenn man wegen alten Schulden durch einen Bankkredit, Hypothek, Autokauf usw. noch Belastungen hat, dann bleibt einem letztendlich nur der Weg der Eidesstattlichen Versicherung übrig, siehe: - http://de.wikipedia.org/wiki/Versicheru ... ides_statt

Dieser GANG muß und sollte akzeptiert werden. Zu häufig geraten Menschen unverschuldet in eine Armut hinein. Eine Eidesstattliche Versicherung ist keine Schande, sondern das Eingeständnis, dass man nicht mehr zahlen kann...
Zugleich kann und sollte man eine Privatinsolvenz einleiten - http://de.wikipedia.org/wiki/Privatinsolvenz


Besonderheiten, Brille, Versicherung usw.

Der Regelsatz sieht nur eine Notversorgung von Brillen vor. Luxusgüter oder Schönheit werden da nicht berücksichtigt. Eine preisgünstige Brille kostet an Zuzahlung zwischen 50 bis 100 Euro - andere Ausstattungen sind nicht finanzierbar, so bleibt auch nur eine Einfachentspiegelung, Billiggestell machbar usw... . In besonderen Fällen gewährt das JobCenter ein Darlehen - http://www.juraforum.de/forum/sozialrec ... ter-385720.

Privatversicherungen und sonstige Zahlungsverpflichtungen sind monatlich auch nicht zu leisten. Darunter zählen auch die Igel-Leistungen der Gesundheitsfürsorge.

Wenn man nur über ein Grundsicherungseinkommen verfügt, dann hat man sich mit dieser Situation abzufinden bzw. darauf einzurichten.


Es kann nicht angehen, dass man Leistungen des Regelsatzes für zweckentfremdete Bedarfsdeckung einsetzt und man bis zum Ende des Monats nichts mehr zu Essen hat; dieses ist dann Selbstverschuldet!


Überbrückung

Wenn man keine Leistung rechtzeitig erhält, kann man Überbrückungsgeld als Darlehen beantragen. Da eine solche Überweisung dauern kann, kann man eine Sofortauszahlung beantragen und einen Scheck erwirken, der einem Nahrungsgeld bis zum Ende der Woche garantiert. (Kleines Beispiel - http://www.mz-web.de/jessen/-ich-gehe-d ... 59560.html )

http://www.elo-forum.org/grundsicherung ... -geld.html


Letztendlich kann gegen jede Ablehnung ein Widerspruch eingelegt werden. Wenn man tatsächlich Hilfebedürftig ist, werden einem selbst nach monatelangen Rechtsstreitigkeiten fehlende Bezüge und Ansprüche nachgezahlt.

Diese Mindereinkommen sind tatsächlich sehr gering; aber sich deshalb aufregen, hilft einem nicht weiter. Grundsätzlich sollte man versuchen Ruhe zu bewahren und in seinem Ausdruck nicht aggressiv werden; besser ist es sich zu erkundigen und den Rechtsweg zu beschreiten...
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Dokumente für Arzt, Gutachter, Rechtsanwalt, Behörden

Beitragvon Twei » Dienstag 15. April 2014, 16:44

Dokumente für Arzt, Gutachter, Rechtsanwalt, Behörden


Hier noch folgende wichtige Basis-Unterlagen für die "Anerkennung" oder wenigstens zur Erzwingung von etwas Mitgefühl Deiner Helfer und "Beurteiler":


1. MCS-Fallkriterien - Diagnose - ICD 10 2011 GM alpha - Feststellung einer Behinderung i.S. des SGB IX ab 1.3.2010 - http://www.dgmcs.de/index.php?main=fall ... lkriterien


2. Verschiedene Arten Chemischer Sensitivitäten - http://www.dgmcs.de/index.php?main=sens ... tivitaeten


3. Ärteinformationen zu MCS - http://www.csn-deutschland.de/aerzteinfo.pdf


4. DIMDI-Klassifizierung von MCS - http://csn-deutschland.de/dimdi_icd-schreiben.pdf


5. Expositionsminderung und ­Vermeidung für MCS Patienten - http://dr-merz.com/media/Downloads/MCS+II.pdf


6. Kopie des MCS-Ausweises - viewtopic.php?f=37&t=18986&p=117652#p117652 (falls vorhanden)



Zur Erinnerung:
Jeder Arzt, einschließlich Hausärzte, sind mit MCS und ähnlichem überfordert. Ein häufiger Wechsel des Hausarztes ist demnach zweifelhaft; schließlich fängt man dann mit seinen Erklärungen wieder ganz von vorne an. Auf Dauer zählt nur das Vertrauen, dass im Laufe der Zeit aufgebaut wird. Versorge Deinen Hausarzt/-ärztin getrost mit den obigen Links - besser wäre es, wenn man diese Inhalte vielleicht noch ausdruckt und für sich selbst mehrmals kopiert, sodass man diese für Gutachter, Ärzte, Gericht usw. immer handfertig zur Überreichung zur Verfügung hat.


- Sick Building Syndrom haben Betroffene beim Aufenthalt in Gebäuden - MCS ist u.a. die Erweiterung dieser Krankheit und ereilt Erkrankte auch außerhalb von Gebäuden.... die Beschwerden klingen nur sehr langsam ab und man leidet fast den ganzen Tag unter diversen Beschwerden.....

- Bei Gericht oder auch bei Gutachtern sollte man auch einen "Verdacht auf Chemikaliensensibilität" oder ähnlichem nicht verschweigen. Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass diese Wörter in Gutachten und Gerichtsurteilen festgehalten werden.


Weiter wichtige Unterlagen, Vordrucke, Tipps und Verhaltensweisen zu "Besuchen" findet Ihr umfangreich auf der CSN-Homepage in der linken Spalte unter Brisantes & Recht - http://csn-deutschland.de/home.htm ... sowie vieles mehr ... :mrgreen:
.
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Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung u.ä.

Beitragvon Twei » Dienstag 15. April 2014, 20:58

Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung

(Dazu zählen Biokost, besondere Lebensmittel und eingeschränkt Nahrungsergänzungsmittel)

Man läßt sich einen Antrag auf Mehrbedarf zukommen und geht damit zum Hausarzt/-ärztin. Das Formular muß auch mit einem Stempel und der Unterschrift des Arztes versehen werden. Da MCS als unheilbar gilt, kann der Arzt den Zeitraum auf unbegrenzt wählen. Hinzugefügter Text könnte z.B. sein: "Biokost als schadstoffarme Ernährung ist erforderlich", "Biokost ist erforderlich" ... oder so ähnlich, - aber das wird alles vom Arzt ausgefüllt und verantwortet.
Anschließend eine Ablichtung davon erstellen und per Einschreiben versenden.


Grundlegende Informationen zu "Hartz IV Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung" - http://www.hartziv.org/mehrbedarf/ernaehrung.html

Dem Leistungsträger (einschließlich dem Amt für Soziales und Wohnen) steht es frei eine Summe für den Mehrbedarf zu gewähren. Wenn dieser aber verweigert wird, bleibt nur noch die Einlegung des Widerspruchs übrig.

Wichtig hierbei ist, dass zuvor einige Wochen - besser 3 Monate lang, alle Einkaufsbelege gesammelt werden, um daraus den tatsächlichen monatlichen Mehraufwand ermitteln zu können.
Es werden z.B. alle Lebensmittel in einer Liste aufgeschrieben und mittels Dreisatz die Ausgaben errechnet.
Eine z.B. expositionsarme Ernährung wird meist zwischen 200 bis 300 Euro monatlich kosten.

Folgendem Link kann man die Höhe des derzeitigen Lebensmittelsatzes entnehmen - http://www.hartz-iv.info/regelbedarf.html - die Differenz zwischen den tatsächlichen monatlichen Ausgaben zu dem "Lebensmittelsatz" ist der MEHRBEDARF. (Die "Liste, Quittungen und Berechnung" erhält der Rechtsanwalt fürs Gericht.)

Bis eine Grundsatzentscheidung für MCS-Erkrankte oder "Biokost" gefällt wird, sind die Sozialgerichte angehalten jeden Fall individuell zu behandeln.
Die Lebensmittel müssen nicht in einem Discounter gekauft werden sondern dort, wo sie für den Erkrankten zumutbar (unter Berücksichtigung der Expositionsvermeidung! und-oder der Länge des Weges! u.ä.) erhältlich sind.

Biokost schließt Vollkost nicht aus ... aber der Mehrbedarf für Biokost ist nicht für "Vollkost" gestellt worden! Die Bezeichnung "Bio" gewährt schadstoffarme Lebensmittel , die als notwendige "Medikation" bei MCS bzw. "diversen Allergien nicht näher bezeichnet" oder ähnlichem (z.B. auch Allergie gegen Parabene) gilt.



Derzeit gibt es folgendes veröffentlichtes Urteil, das als wichtige Information für den Rechtsanwalt gilt:


SG Bremen - Anerkennung von Mehrbedarf bei MCS - http://www.sozialgericht-bremen.de/sixc ... Anonym.pdf (Quelle - viewtopic.php?f=50&t=14192 )


Dokument mit den anderen aus "Dokumente für Arzt, Gutachter, Rechtsanwalt, Behörden" - viewtopic.php?f=37&t=18986&p=117642#p117642 dem Rechtsanwalt übergeben.


Nachsatz:
Viele HarzIV-Anträge für Mehrbedarf scheitern heutzutage schon an der Gewährung der Prozesskostenhilfe. Die HarzIV-Behörden machen als Beklagte immer mehr Gebrauch von dem Gesetz bei Gericht die Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Kläger abzuweisen, siehe http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 015859.php und Fortsetzung http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 015855.php

Ich Behaupte mal, dass ein HarzIV-Empfänger kaum mehr als 100 Euro Vorkasse für einen Rechtsanwalt ausgeben kann ... spätestens dann wird man wohl aus Existenzgründen die Klage zurückziehen müssen ...
- So kann man nur hoffen, dass man von Anfang an auf einen kompetenten Richter trifft, welcher die Prozesskostenhilfe sofort gewährt ...
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MCS-Ausweis / Unverträglichkeits-Pass : Info-Broschüre

Beitragvon Twei » Mittwoch 16. April 2014, 22:06

MCS-Ausweis / Unverträglichkeits-Pass

Der MCS-Ausweis oder auch MCS-Umweltpass genannt, enthält die wichtigsten zusammengefassten Informationen für MCS-Erkrankte insbesondere auch wie man mit ihnen umzugehen hat. Dieser mitgeführte Ausweis oder eine Kopie davon, sollte bei Bedarf den Behörden, Ärzten und Krankenhäusern überreicht werden, damit sie über die Krankheit unmißverständlich informiert sind!

Man braucht kein Mitglied zu sein, um den MCS-Umweltpass anfordern zu können, siehe direkt - http://www.mcs-cfs-initiative.de/html/mcs_pass.html


Der MCS-Ausweis wird vom Hausarzt/-ärztin unterschrieben und abgestempelt, wenn dem Arzt ausreichende Gründe dafür vorliegen (z.B. durch ausreichende Befunde); dadurch wird er zum ärztlichen DOKUMENT! - und stellt gleichzeitig eine Art "Notfallausweis" dar.



CSN Info-Broschüre

Die CSN Info-Broschüre eignet sich bestens zur schnellen Aufklärung für Verwandte, Angehörige, Nachbarn und Mitmenschen.

Einfach downloaden und-oder drucken, vervielfältigen und dann verteilen - http://www.csn-deutschland.de/csn_flyer.html
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Austestung von Materialien

Beitragvon Twei » Donnerstag 7. April 2016, 08:02

Austestung von Materialien

Siehe oben nochmals:

MCS - EntScheidung: Ausmisten und Trennen - viewtopic.php?f=37&t=18986#p109584


Bei neuen Materialien siehe z.B.:

Womit Schlösser und Schaniere ölen - viewtopic.php?f=37&t=22005&p=124493#p124493

Korkboden - viewtopic.php?f=60&t=16079#p86801
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