Kommentar aus CSN Blog:
Dorothee Krien 15. November 2009 um 04:43
Im Mai 2006 wandte ich mich nach einer Woche völliger Schlaflosigkeit an die psychiatrische Klinik am Schlossgarten in Dülmen (NRW), nachdem immer wieder auftretendes Herzrasen Panikattacken auslöste. Für den folgenden Tag hatte ich einen Nottermin bei meinem Heilpraktiker in Essen, der mir in ähnlichen Fällen schon mehrfach schnelle Hilfe leisten konnte.
Ich bekam von der aufnehmenden Ärztin, Frau Ursula Thiel-Freese, die Zusage, dass ich am folgenden Tag das Haus für den Heilpraktikertermin verlassen könnte.
Ich bekam kein Schlafmittel, so dass ich die achte schlaflose Nacht verbrachte. Am Morgen wurde ich noch einmal in den Aufnahmeraum gebeten, in dem jetzt ein Bett mit Fixiergurten stand. Ich betonte die absolute Notwendigkeit meinen Heilpraktiker aufzusuchen, wurde dann hinterücks angegriffen, auf das Bett gestossen, an Händen und Füssen gefesselt und bewusstlos gespritzt. Noch unter Einwirkung der Betäubung wurde mir Haldol verbreicht. In diesem benebelten Zustand wurde ich einem Richter vorgeführt, der die Zwangsunterbringung- und behandlung befürwortete. Er hatte mir gerade eine Minute Zeit gegeben, meinen Fall vorzutragen. Er hat sich in keiner Weise kundig gemacht. Die Ärztin hatte nämlich behauptet, ich hätte keine Krankheitseinsicht – ich war aber freiwillig in die Klinik gekommen. Des weiteren behaupete sie, dass ich an Wahnwahrnehmungsstörungen litt (ich hatte von einer vermuteten Schadstoffbelastung gesprochen) und dass ich mich bedroht fühlte (ich hatte gesagt, dass ich in großer Gefahr sei, da ich Furcht hatte, vor einem Herzanfall oder Schlaganfall zu stehen).
Es gab kein einiges Einzelgespräch, es gab keine Anamnese. Nach einigen Tagen wurde ich gezwungen Zyprexa zu nehmen, das schwere Nebenwirkungen auslöste. Dieses Mittel kann Pankreatitis (Bauchspeicheldrüsenentzündug) hervorrufen, Ich leide an einer chronischen Pankreatitis, also war dieses Mittel streng kontaindiziert.
Beschwerden bei der Ärztekammer, der Staatsanwaltschaft und eine Petition beim NRW-Landtag wurden alle mit der Begründung, es gäbe keine hinreichenden Anzeichen für ärztliches Fehlverhalten. Das heisst also, den Notfall einer einwöchigen völligen Schlaflosigkeit nicht zu behandeln, keine unterlassene Hilfeleistung darstellt. Eine Zwangsmedikamentation ohne vorherige Anamnese, Versagen der Informationspficht über die Nebenwirkungen der verabreichten Medikamente nachzukommen, stellten keine ärztlichen Kunstfehler dar usw.
Erst durch diese Erfahrung ist mir erst die groteske Situation bewusst geworden, dass bei einer Zwangseinweisung – vergleicht man es mit dem Strafrecht, die Gefängniwärter (=Psychiater) den Fall untersuchen, obwohl sie an der “Behandlung” verdienen und sie können Manipulationen am Tatort (dem Bewusstseinszustand) des Inhaftierten vornehmen.
Würde bespielsweise beim TÜV nur Werkstattbesitzer zu entscheiden haben, was an Reparaturen vorgenommen werden muss, würde jeder den Interessenkonflikt bemerken, aber von Psychiater gemachte Behauptungen werden nicht einmal vom Gericht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Die im Grundgesetz garantierten Rechte auf Selbstbestimmung, Freiheit und körperliche und seelische Unversehrtheit sind nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind, solange Psychiater mit Willkür und Unbelehrbarkeit beliebig Raubrittermethoden prakizieren können.
Der Tag, an dem Menschen, die mit Zwangseinweisung bedroht sind, die gleichen Recht wie hartgesottene Kriminelle d.h, das Recht auf einen Rechtsbeistand und auf körperliche und seelische Unversehrtheit – wird als Fortschritt in die Geschichte der Menschenrechte eingehen.
Ironischerweise sind die Mechanismen der gesunden Gehirnfunktion und Neurotransmitterfunktion, besonders Acetylcholesterase durch die Hemmung durch Nervengifte von Joel Elkes, einem Psychiater, erkannt worden. Er stammte aus dem Baltikum und bekam vom britischen Verteidigungsministerium den Auftrag, die Wirkung von Organophosphaten zu erforschen.
Aber jedem der angibt, dass er eine Schadstoffbelastung vermutet, wird reflexartig eine “Wahnwahrnehmungstörung” angedichtet.
Am Tag nach meiner Entlassung suchte ich meinen Heilpraktiker auf, der mit Hilfe seines Elektroakupunturgeraetes bei mir eine Belastung mit Parathion, einem Organophosphat, feststellte. Erst durch die Gabe eines isopathischen Mittels (homöopathische Zubereitung aus Parathion) konnte ich wieder problemlos schlafen, was die sechwöchige “Behandlung” in der Klinik nicht bewirkt hatte. Ich konnte die Einnahme von Zyprexa heimlich fast ganz vermeiden, trotzdem waren die Nebenwirkungen drastisch. Vermutlich hätte ich ohne diese List diese “Behandlung” nicht überlebt. Ausser der ohnehin gefährlichen Substanz Olanzapin enthielt die Velotab Aspartam. Jemandem mit vorliegender Empfindlichkeit gegen Xenobiotica eine derart gefährliche Substanz zu verabeichen, ist kriminell.
Eine Petition an den Bundestag, die das Recht auf eine umweltmedizinisch oder naturheilkundige Behandlung vor einer psychiatrischen Diagnosestellung erbat, wurde nicht einmal auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht.
Silvia Müller veröffentlichte freundlicherweise die Originalpetition und das Antwortschreiben einer Beamtin aus dem Gesundheitsministeriums, die völlig uninformiert war und nicht den Stand der Forschung über MCS kannte.
Wenn Wissenschaft als die Suche nach Wahrheit definiert wird, dann ist entsprechend Psychiatrie der Inbegriff einer Anti-Wissenschaft, denn sie tut alles, um die Wahrheit über nervenschädigende Substanzen, wie Lösemittel, Quecksilber, Radioaktivität und Mikrowellenstrahlung (Mobilfunk, RADAR) und die Rolle von Mangel an Vitaminen, essenziellen Fettsäuren und Antioxidanzien nicht ans Licht kommen zu lassen.
Eine psychiatrische Diagnose auf Psychose ist definiert als Verlust von Realitätsbezug. Wer aber definiert den Verlust der allermeisten Psychiater von wissenschaftlicher Realität? Psychiatrie und Neurologie sind medizinische Disziplinen, die sich als Nervenheilkunde bezeichnen, die aber die Forschung über nervenschädigende Substanzen ignorieren ebenso wie die schädigenden Wirkung der von ihnen benutzten Medikamente.
Ignoranz und Anmassung machen aus Medizinern Terroristen. Dass sie die volle Unterstützung der Justiz finden, ist schlichtweg ein Skandal.
Aber es gibt Hoffnung, wenn sich Rechtsanwälte für Mandanten einsetzen und sich auch Richter in die medizinsche Literatur einarbeiten.
In Alaska darf seit Juni 2006 niemand mehr zur Einnhme von Neuroleptika gezwungen werden, wenn es Alternativen gibt.
http://www.csn-deutschland.de/blog/2009/11/09/ist-mcs-lebensgefahrlich/