sodele, jetzt liegt mir der Beschluss vom Gericht vor und ich habe dem Prof. Dr. Nix mal geschrieben:
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Nix,
lt. Beschluss vom 20.Juli 2011 des Sozialgerichtes Koblenz sind Sie als Gutachter bestellt worden.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich allein erziehende Mutter eines 7-jährigen schulpflichtigen und ebenso MCS-erkranktem Kindes bin. Ich verfüge über keine Betreuung, familiären oder bekannten Background. Ich möchte Sie daher bitten die Terminierung in die Schulzeit zu legen. So dass ich nicht in die Bedrängnis komme, mein Kind zum Termin mitzunehmen.
Städte und öffentliche Einrichtung, im Besonderen med. Einrichtungen (Desinfektion) bieten uns keinen Lebensraum, da sie beduftet, chematisiert und abgasbelastet sind. Ich habe bis dato keine passende Kinderaktivkohlefiltermaske finden, mein Kind wäre ohne Schutz, was ich und Sie nicht verantworten können.
Ihnen ist bekannt, dass ich u.a. an MCS erkrankt bin. Sie kennen sich mit dem Krankheitsbild und dem besonderen, rücksichtsvollen Umgang mit MCS-Erkrankten aus. Ich erbitte einen schadstoffarmen, absolut nikotin- und duftstofffreien Umgang, bitte begegnen Sie, und Ihr Personal, mir am Untersuchungstag schadstoffarm, absolut nikotin- und duftstofffrei. Ich erbitte auch die Räumlichkeiten in denen ich mich aufhalten soll, zu lüften und weitestgehend schadstoffarm zu halten. Gegebenenfalls haben Sie einen Raum für mich allein zur Verfügung, so dass ich nicht mit bedufteten Patienten, Personal und Besuchern in Kontakt kommen muss. Ich trage zu meinem Schutz eine Aktivkohlefiltermaske.
Zum Zeitrahmen. Die Schule beginnt wieder am 09.08.2011. Mein Sohn besucht die Grundschule, der Unterricht beginnt um 7.45Uhr und endet um 11.45Uhr. Ich muss mein Kind zur Schule bringen und auch wieder pünktlich abholen. Die erste Woche wird sehr anstrengend und ich kann meine wenigen Kräfte nicht für eine Fahrt nach Mainz verbrauchen.
Ich erbitte daher eine Terminierung ab dem 15. August, ab 9.00Uhr (lt. Routenplaner soll es eine 1-Std. Fahrt sein) bis max. 10.30Uhr (!!). Bitte beachten Sie, dass ich mein Kind pünktlich wieder um 11.45Uhr von der Schule abholen und versorgen muss. Bitte auch nur die Wochentage Montag und Dienstag, allerhöchstens noch Mittwoch, nutzen, da meine Kräfte nur am Wochenanfang ausreichen und ich eine solch anstrengende Fahrt mit Aufenthalt in einer Stadt nicht mehr am Ende einer Woche absolvieren kann.
Herr Prof. Dr. Nix mir ist bekannt, dass Sie in der Vergangenheit sich kontrovers dem Krankheitsbild MCS geäußert haben, hoffe aber Sie konnten sich in den aktuellen Forschungsstand (lege Ihnen dazu Informationsmaterial anbei) einlesen und fanden zu einer realen und korrekteren Sicht.
Sie wurden vom Gericht gebeten die Versorgungsmedizinischen Grundsätze (dazu wurde Ihnen eine Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizinischen-Verordnung beigelegt) zu beachten.
Ich verweise auf die Erste Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 01.03.2010.
In der gutachterlichen Tätigkeit werden MCS, CFS und FMS seit 01.03.2010 nicht mehr unter Somatisierungsstörungen eingeordnet, siehe u.a.
http://vmg.vsbinfo.de/b/18_1.htmAnbei übersende ich Ihnen ein aktuelles ärztliches Gutachten in Form einer Epikrise, welche mein Hausarzt anfertigte, die aber noch nicht dem Gericht vorliegt und somit noch nicht in meiner Akte liegt. Ich bitte Sie, die Epikrise gegenständlich in Ihrer Begutachtung mit aufzunehmen.
Dieses Schreiben, nebst Epikrise, geht in Kopie an das Sozialgericht Koblenz zur Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen