DBU Online Umweltmedizinische Leitlinie erschienen
Verfasst: Freitag 8. Juni 2012, 08:17
Die DGMCS schreibt erklärend auf ihrer Startseite:
"...und alle Fragen der Qualität der Leistungen professioneller Dienstleister, d.h.auch der Mängel im Medizinsystem. Dies gilt nicht nur für die Diagnose und Therapie von Krankheiten, sondern auch für Einzelgutachten und für Leitlinien. Der mündige Kassenpatient hat die freie Arztwahl und er kann sich deshalb bei erfahrenen Patienten sachkundig machen, welche Ärzte durch ihre Tätigkeit besondere Fachkenntnisse nachgewiesen haben. Wir sind jedoch weder für Mängel in der medizinischen Versorgung verantwortlich, noch können wir solche verhindern. Dies ist schon wegen der Anzahl der Akteure nicht wirksam möglich. Wir können nur in bundesweit bedeutsamen grundsätzlichen Fragen und in exemplarischen Einzelfällen eingreifen. Dies gilt entsprechend für die Integration der durch MCS Behinderten und das Antidiskriminierungsrecht.
Die Fortbildung der Ärzteschaft und die Qualitätssicherung der ärztlichen Leistungen sind primäre Aufgaben der Ärztekammern, der AWMF-Gesellschaften, der Universitäten, der Kassenärztlichen Vereinigungen und weiterer gesetzlich zuständiger Stellen. .."
http://www.dgmcs.de/index.php?main=home
"...und alle Fragen der Qualität der Leistungen professioneller Dienstleister, d.h.auch der Mängel im Medizinsystem. Dies gilt nicht nur für die Diagnose und Therapie von Krankheiten, sondern auch für Einzelgutachten und für Leitlinien. Der mündige Kassenpatient hat die freie Arztwahl und er kann sich deshalb bei erfahrenen Patienten sachkundig machen, welche Ärzte durch ihre Tätigkeit besondere Fachkenntnisse nachgewiesen haben. Wir sind jedoch weder für Mängel in der medizinischen Versorgung verantwortlich, noch können wir solche verhindern. Dies ist schon wegen der Anzahl der Akteure nicht wirksam möglich. Wir können nur in bundesweit bedeutsamen grundsätzlichen Fragen und in exemplarischen Einzelfällen eingreifen. Dies gilt entsprechend für die Integration der durch MCS Behinderten und das Antidiskriminierungsrecht.
Die Fortbildung der Ärzteschaft und die Qualitätssicherung der ärztlichen Leistungen sind primäre Aufgaben der Ärztekammern, der AWMF-Gesellschaften, der Universitäten, der Kassenärztlichen Vereinigungen und weiterer gesetzlich zuständiger Stellen. .."
http://www.dgmcs.de/index.php?main=home